Dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalens fehlt es an einer klaren Formulierung, wer die Kosten einer Rettungsgrabung zu tragen habe. Als Folge dieses Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Herbst letzten Jahres beteiligen sich Investoren nicht mehr an den Kosten für Rettungsgrabungen, die aufgrund von Baumaßnahmen notwendig werden. 75% der betroffenen Bodendenkmale könnten daher vor ihrer Zerstörung nicht mehr fachgerecht dokumentiert werden, fürchtet der Bundesverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler (BfK). Außerdem seien die archäologischen Ausgrabungsfirmen in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht.