Die »Kline« aus dem »Fürstengrab« von Hochdorf

Überlegungen zu möglichen Sitz- und Liegepositionen und deren experimentelle Überprüfung

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EisenzeitExperimentelle Archäologie

Vorbemerkungen

[1] Das Interesse an der "Kline" aus dem "Fürstengrab" von Hochdorf ist ein zweifaches: zum einen ein gegenstandsbezogenes, d.h. es sollen Erkenntnisse dazu gewonnen werden, welche Sitz- und Liegepositionen als wahrscheinlich anzunehmen sind. Zum anderen soll exemplarisch ein bestimmtes methodisches Vorgehen veranschaulicht werden: Im Mittelpunkt der hier angewandten Methode, der aus der Soziologie stammenden "objektiven Hermeneutik" [2], steht die immanente Hypothesenbildung am Gegenstand - es wird versucht, einen Gegenstand hinsichtlich seiner Funktion und den Prinzipien seiner Gestaltung zu bestimmen, ohne dabei auf Vorwissen bezüglich der archäologischen Kultur, der Fundkonstellation oder vergleichbarer, aus anderen Zusammenhängen bekannter Objekte Bezug zu nehmen. Erst wenn am Gegenstand selbst gehaltvolle Hypothesen gebildet wurden, sind Informationen über den Kontext schrittweise einzubeziehen, damit an ihnen die Interpretationen bestätigt, umgewandelt oder widerlegt werden können. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, daß das neu zu Erschließende nicht vorschnell unter etabliertes Wissen einfach subsumiert und so als möglicher Falsifikator desselben von vornherein ausgeblendet wird. Im folgenden wird der Versuch unternommen, zu zeigen, wie erstens auch ohne die Einbeziehung von Vor- und Kontextwissen Hypothesen bezüglich möglicher Körperhaltungen auf der "Kline" gebildet und wie zweitens diese Hypothesen in einem Experiment gezielt überprüft werden konnten.

Entwicklung von Hypothesen zu möglichen Körperhaltungen

Die folgenden Angaben [3] zu der "Kline" sollen die Grundlage der Überlegungen zur ihrer Funktion bilden: Das Möbel besteht aus sechs untereinander vernieteten Bronzeblechen, von denen je drei die Sitz- bzw. Liegefläche [4] und die Rückenlehne bilden; die Außenränder dieser Bleche sind um einen Eisenstab gebördelt. Die vorderen vier die Sitzfläche tragenden, auf drehbaren Rädchen stehenden Figuren haben eine Höhe von 35 cm, die hinteren sind 3 cm niedriger, so daß die Fläche nach hinten abfällt. Die Rückenlehne steigt vertikal auf. Außer der Gesamtlänge von 2,75 m finden sich keine weiteren Angaben zu den Abmessungen. In Kenntnis der Länge lassen diese sich jedoch zumindest näherungsweise mit Hilfe einer frontalen Abbildung (Abb. 1) errechnen. So ergibt sich eine Sitzflächenlänge [5] von ca. 2,35 m und eine Lehnenhöhe von ca. 46 cm. Ergänzend wurde bei einer Besichtigung des Originalfundes im Landesmuseum Stuttgart die Sitzflächenbreite auf ca. 55-60 cm geschätzt.

Es soll nun anhand dieser Daten erschlossen werden, welche Positionen des Sitzens oder Liegens auf dem Möbel vermutlich eingenommen wurden. Bezieht man als Wissen ein, daß der Tote auf dem Möbel liegend bestattet wurde, so ist die Frage naheliegend, ob auch eine Verwendung als Schlaf- oder Liegestätte zu seinen Lebzeiten angenommen werden kann.

Gegen eine solche Verwendung spricht die durch die unterschiedliche Höhe der vorderen und hinteren Figuren bewirkte Neigung der Fläche, die bei einem Schlafmöbel außerordentlich unpraktisch wäre. Freilich sind Polsterungen denkbar, welche diese Neigung wieder kompensieren könnten. Methodisch ist es jedoch wichtig, zunächst das auszudeuten, was tatsächlich vorliegt, d.h. man muß zunächst bestrebt sein, eine Erklärung dafür zu finden, warum die Neigung vorhanden ist, und die Tatsache, daß sie durch Polster wieder ausgeglichen werden kann, vermag ihr Vorhandensein nicht positiv zu erklären. Bei einem Gebrauch als Schlafmöbel wäre auch die Länge der Fläche wie des Möbels insgesamt nicht zu erklären. Selbst wenn man die Körpergröße des Verstorbenen bedenkt, die ca. 1,87 m betrug, wäre die Liegefläche überdimensioniert, was um so auffälliger ist, als die Breite für ein Liegemöbel sehr knapp bemessen wäre. Die Länge kann somit nicht dadurch erklärt werden, daß man aus Gründen der Bequemlichkeit über das unbedingt Notwendige hinaus einem Liegenden mehr Raum zur Verfügung stellen wollte, da viel eher die Breite einer Erweiterung bedurft hätte. Auch die strenge Symmetrie des Objekts spricht eher gegen eine Verwendung als Schlafmöbel. Nimmt man als Liegehaltung nicht eine ausgestreckte Rückenlage, sondern ein Liegen auf der Seite an, ließe sich zwar vielleicht das Vorhandensein der Lehne dadurch erklären, daß sie den Rücken eines seitlich Liegenden abstützen sollte, aber weder für die Höhe der Rückenlehne noch für die Form der seitlichen Lehnen, die zu steil aufsteigen, als daß man den Kopf darauf betten könnte, könnten Gründe angeführt werden. Betrachtet man die angeführten Argumente, so ist ein Gebrauch als Schlaf- und Liegemöbel als sehr unwahrscheinlich einzuschätzen.

Während ausgestreckt liegend nur eine Person auf dem Möbel Platz findet, können vier bis fünf Personen nebeneinander darauf sitzen. Unterstellt man, daß Objekt sei in erster Linie ein Sitzmöbel gewesen, ist von einer solchen Personenzahl auszugehen, denn bei nur einer oder zwei Personen gäbe es wiederum keine Erklärung für die Länge der Sitzfläche. Anders als bei einer Verwendung als Liegemöbel wäre ein derart genutztes Sitzmöbel nicht die Schlaf- oder Ruhestätte eines einzelnen, sondern der Ort einer sozialen Praxis mehrerer Personen.

Wie es um die Bequemlichkeit einer solchen Sitzhaltung bestellt ist, hängt wesentlich davon ab, ob die Rückenlehne starr ist oder einem sich Anlehnenden etwas nachgibt. Aufgrund der Neigung der Sitzfläche bildet diese mit der senkrechten Rückenlehne einen spitzen Winkel, weshalb bei einer starren Lehne eine sitzende Position nicht lange durchgehalten werden könnte. Komfortabel dagegen ist die Sitzflächenlänge, die bei einer ca. 1.80 m großen Person den gesamten Oberschenkel abstützt. Die Bequemlichkeit einer solchen sitzenden Haltung ist nicht mit derselben Sicherheit zu beurteilen wie die der liegenden, weil die Einschätzung der Flexibilität der Rückenlehne schwerfällt. Fraglich ist außerdem, ob die Rückenlehne bzw. die Vernietung von dieser mit der Sitzfläche der Belastung von vier oder fünf sich anlehnenden Personen überhaupt gewachsen wäre. Auf der Grundlage der vorliegenden Informationen kann ebenfalls nicht entschieden werden, ob die an der Lehnenkante umbördelte Eisenstange eine wirksame Stabilisierung bedeutet. Haben wir oben festgestellt, daß die seitlichen Lehnen aufgrund ihrer Steilheit dazu ungeeignet sind, den Kopf eines Liegenden abzustützen, so schwingen sie andererseits zu weit aus, als das ein Sitzender seinen Arm auf ihnen in einer bequemen Haltung ruhen lassen könnte.

Eine weitere mögliche Position ist eine halb sitzende und halb liegende: zwei Personen lassen sich mit ausgestreckten Beinen an den Enden des Möbels nieder, abgestützt von der seitlichen Lehne bzw. deren Übergang in die Rückenlehne. Die so Sitzenden sind einander zugewandt, es ist eine zur Kommunikation günstige Haltung. Nimmt man diese Position als die vorrangig auf dem Möbel eingenommene an, so hätte man nicht nur eine einfache Erklärung für seine Symmetrie, sondern auch für die Länge der Sitzfläche, denn diese wäre erforderlich, damit zwei Personen dort Platz haben, ohne sich zu berühren.

Bei dieser Körperhaltung wäre es möglich, zwanglos einen Arm auf der Rückenlehne, den anderen auf der Seitenlehne aufzulegen - auch für deren Form und Höhe wäre somit eine einleuchtende Erklärung gefunden. Es spricht also einiges für die Vermutung, daß die Gestalt des Möbels durch das Bestreben motiviert ist, es zu ermöglichen, daß in der beschriebenen Weise zwei Personen auf ihm sich lagern konnten. Offen bleiben muß allerdings, inwieweit sich Sitzfläche und vor allem Lehne der Form des menschlichen Körpers anpassen und ob Polsterungen vonnöten sind, um eine Aufenthalt auf dem Möbel in dieser Haltung bequem zu gestalten.

Die Spiegelbildlichkeit der Körperhaltungen läßt auf eine soziale Beziehung schließen, für die ein eigentümliches Verhältnis von Nähe und Distanz charakteristisch ist: einerseits teilt man ein Sitzmöbel und ist einander zugewandt, also in eine gemeinsame Praxis eingebunden, andererseits befinden sich die Oberkörper in größtmöglicher Entfernung voneinander. Zwar liegt die Folgerung nahe, das Sitzen auf gleicher Höhe und in der gleichen Haltung auf demselben Möbel als Ausdruck auch der Statusgleichheit beider Personen zu deuten, zu bedenken ist aber, daß diese Gleichheit in eine übergreifende Ungleichheit wie die von Gastgeber und Gast eingebettet sein kann. Diese Ungleichheit kann selbst wieder eine situationsbedingte, in den Rollendefinitionen von Gast und Gastgeber begründete, oder sie kann grundsätzlicher Natur sein im Sinne einer hierarchischen Beziehung.

Überblickt man zusammenfassend die drei von uns in Erwägung gezogenen Sitzhaltungen, erscheint die letztgenannte als die plausibelste, da durch sie die Form des Objekts am besten erklärt werden kann: für die Abmessungen der Sitzfläche, die Höhe und Konstruktion der Lehnen sowie die symmetrische Anlage des Möbels lassen sich plausible Gründe angeben.

Experimentelle Überprüfung der Hypothesen

Soweit zu der immanenten, kontextfreien Bildung von Funktionshypothesen. Der großzügigen Erlaubnis des Direktors des Keltenmuseums Hochdorf, Dr. Tiberiu Bader, verdankte sich die Möglichkeit, die Überlegungen zu den verschiedenen Körperhaltungen an der Rekonstruktion des Möbels, das in der nachgebauten Grabkammer des Museums aufgestellt ist, überprüfen zu können. Diese Rekonstruktion stellt nicht nur eine bloße Replik dar, vielmehr wurde bei ihrer Anfertigung durch den Kunstschmied Gerhard Längerer besonderes Augenmerk darauf gelegt, Kenntnisse über die Fertigkeiten der späthallstattzeitlichen Schmiede sowie über den Produktionsvorgang als ganzen zu gewinnen [6]. Der Nachbau des Möbels gleicht diesem nicht nur in der Form, was auch bei einer Kunststoffreplik der Fall wäre, sondern auch im Material und Herstellung, weshalb ähnliche Eigenschaften wie bei dem Original unterstellt werden können. Für die Durchführung eines Experiments zu möglichen Sitz- und Liegehaltungen ist die Rekonstruktion daher gut geeignet.

Auf eine Polsterung des Möbels haben wir, von einer dünnen Decke auf der Sitzfläche abgesehen, verzichtet; diese Decke erschien uns notwendig, um Beschädigungen der Fläche zu vermeiden. Die Verwendung zusätzlicher Polster von vornherein hätte weitere Unwägbarkeiten ins Spiel gebracht - sie wären dann erforderlich gewesen, wenn man hätte herausfinden müssen, ob und wie die Unbequemlichkeit bestimmter Körperhaltungen auf dem blanken Möbel durch Polster ausgeglichen werden könnte. Die auf dem ungepolsterten Möbel gewonnenen Erkenntnisse waren jedoch deutlich genug, so daß darauf verzichtet werden konnte.

Das Einnehmen einer ausgestreckten Rückenlage hat die bezüglich dieser Position angestellten Überlegungen weitgehend bestätigt. Vor allem die zu geringe Breite der Fläche läßt ein komfortables Liegen nicht zu: ein Ellbogen stößt an der Rückenlehne an, während der andere auf der Kante der Fläche liegt und auch bei leichten Bewegungen von dieser abrutschen kann. Dagegen erwies sich die Neigung der Fläche zunächst als nicht so unbequem wie vermutet; das Liegen auf dieser Neigung wird allerdings je unangenehmer, desto länger man in dieser Haltung auf dem Möbel verweilt. Ein Aufstützen des Kopfes an der Seitenlehne ist ausgeschlossen.

Wir haben oben vermutet, daß die Bequemlichkeit einer frontal sitzenden Haltung vor allem von der Flexibilität der Rückenlehne abhängig ist. Tatsächlich gibt die Rückenlehne dem Druck eines sich Anlehnenden einerseits leicht nach und bietet doch andererseits dem Rücken genügend Widerstand, um eine hinreichende Abstützung zu gewährleisten. Das Sitzen auf dem Möbel ist somit sehr komfortabel, allerdings schwingt die Seitenlehne zu weit aus, als daß man aufrecht sitzend einen Arm auf ihr lagern könnte.

Die dritte Position schließlich, bei der sich zwei Personen von den Seitenlehnen gestützt einander gegenüber niederlassen, ist vor allem deshalb außerordentlich bequem, weil der Schwung der Seitenlehne sich hervorragend der Form des Rückens anpaßt und eine ausgezeichnete Abstützung bietet. Daher ist auch ein längeres Verweilen in dieser Haltung möglich, ohne daß bedingt durch die Möbelkonstruktion unangenehme oder gar schmerzhafte Druckstellen entstehen; dies ist wohlgemerkt auch ohne Polsterungen der Lehne der Fall. Unseren Vermutungen entsprechend finden in dieser Haltung zum einen zwei Personen Platz, ohne sich zu berühren, zum anderen verfügen Seiten- und Rückenlehne tatsächlich über eine Höhe, die es ermöglicht, auf angenehme Weise die Arme auf ihnen ruhen zu lassen.

Das Ergebnis des Experiments ist eindeutig: als die primäre Körperhaltung, welche auf dem Möbel eingenommen wurde, ist diejenige anzunehmen, bei der in der beschrieben Weise zwei Personen an den Möbelenden Platz nehmen. Einzig diese Körperhaltung vermag die Eigentümlichkeiten der Konstruktion befriedigend zu erklären. Methodisch ist bedeutsam, daß die Durchführung des Experiments zwar die sehr willkommene Gelegenheit bot, die vorab aufgestellten Hypothesen zur möglichen Körperhaltungen einer Überprüfung zu unterziehen, diese Hypothesen aber schon auf der Grundlage der spärlichen oben genannten Informationen formuliert werden konnten, ohne daß Vor- und Kontextwissen bezüglich der archäologischen Kultur, aus der dieser Fund stammt, bezüglich des Fundzusammenhangs oder vergleichbarer Objekte bemüht werden mußte. Es sollte gezeigt werden, daß man auch mit einer kleinen Datenbasis zu instruktiven Schlußfolgerungen gelangen kann, die sich keineswegs, wie oft unterstellt wird, in spekulativer Beliebigkeit und Unentscheidbarkeit verlieren.

Fußnoten
  1. Ich danke Katja Rösler für ihre Hilfe bei der Durchführung, Dokumentation und Auswertung des Experiments.

  2. Bezüglich dieser Methode sei auf die folgenden allgemeinen Darstellungen verwiesen: U. Oevermann et. al., Die Methodologie einer ‚objektiven Hermeneutik' und ihre allgemeine forschungslogische Bedeutung in den Sozialwissenschaften. In: H.-G. Soeffner (Hrsg.), Interpretative Verfahren in den Sozial- und Textwissenschaften. Stuttgart: Metzler 1979, 352-434. - U. Oevermann, Zur Sache. Die Bedeutung von Adornos methodologischem Selbstverständnis zur Begründung einer materialen soziologischen Strukturanalyse. In: L. v. Friedeburg/J. Habermas (Hrsg.), Adorno-Konferenz 1983, Frankfurt/Main: Suhrkamp 1983, 234-289. - Ders., Genetischer Strukturalismus und das sozialwissenschaftliche Problem der Erklärung der Entstehung des Neuen: In: St. Müller-Doohm, Jenseits der Utopie. Frankfurt am Main: Suhrkamp 1991, 167-336.

  3. Diese Angaben wurden den folgenden Texten entnommen: J. Biel, Ein Fürstengrabhügel der späten Hallstattzeit bei Eberdingen-Hochdorf, Kreis Ludwigsburg (Baden-Württemberg). Germania 60, 61-104. - Ders., Der Keltenfürst von Hochdorf. Stuttgart: Theiss 1985. - Ders., Die Ausstattung des Toten. Reichtum im Grabe - Spiegel seiner Macht. In: Der Keltenfürst von Hochdorf. Methoden und Ergebnisse der Landesarchäologie. Ausstellungskat. Stuttgart 1985, 79-105. - Ders., Katalogtext zu den Exponaten 1-55. In: Der Keltenfürst von Hochdorf. Methoden und Ergebnisse der Landesarchäologie. Ausstellungskat. Stuttgart 1985, 135-159.

  4. Wir werden die waagrechte Fläche der Einfachheit halber als "Sitzfläche" bezeichnen, ohne daß dies ein Vorentscheidung darüber bedeutet, ob das Objekt primär als Sitz- oder Liegemöbel genutzt wurde.

  5. Unterstellt man eine frontal sitzende Position, so handelt es sich genau genommen nicht um die Länge, sondern die Breite der Sitzfläche. Zur Vermeidung von Mißverständnissen ist im folgenden einheitlich mit "Länge" stets die ca. 2.35 m messende Seite, mit "Breite" die ca. 55 bis 60 cm messende gemeint.

  6. Zur Rekonstruktion der Metallobjekte aus dem Hochdorf-Grab siehe G. Längerer, Treiben, Schmieden, Feuerschweißen. Erfahrungen eines Kunstschmiedes. In: J. Biel (Hrsg.), Experiment Hochdorf. Keltische Handwerkskunst wiederbelebt. Schriften des Keltenmuseums Hochdorf 1. Stuttgart 1996, 22-39.