Bojen an der Roseninsel: Schutz des Welterbes unter Wasser

Bojen & Hinweisschilder informieren über Pfahlbauten vor der Roseninsel

Seit letztem Sommer gibt es bereits drei Bojen im Starnberger See, sechs weitere Markierungen kommen nun auf Initiative des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege und in enger Abstimmung mit der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und dem Landratsamt Starnberg dazu: Sie weisen auf die prähistorischen Pfahlbauten vor der Roseninsel hin.

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Roseninsel
Die Pfahlbauten im Flachwasserbereich um die Roseninsel im Starnberger See sollen besser geschützt werden. Foto: Reinraum

Die Bojen und Schilder machen die Ausdehnung der UNESCO-Welterbezone um die Roseninsel sichtbar. Auf den Hinweisschildern steht »Schutzzone UNESCO-Welterbe Pfahlbauten«. Sie sollen Wassersportler wie Schwimmer, Segler, Freizeitkapitäne, Tretbootfahrer, Stand Up-Paddler usw. auf das Denkmal unter der Wasseroberfläche hinweisen und die Pfahlbauten so vor weiteren Zerstörungen schützen.

Im Flachwasserbereich um die Insel befindet sich ein einzigartiges Bodendenkmal: Pfahlbaureste aus dem ausgehenden Neolithikum, der Bronzezeit und der frühkeltischen Zeit. Die aus dem Boden ragenden Pfahlköpfe und liegenden Bauhölzer sind bis zu 5000 Jahre alt. Sie sind nur durch eine wenige Zentimeter starke Schlick- und Sandschicht bedeckt und geschützt. Durch den Luftabschluss im Seeboden hat sich auch die sog. Kulturschicht erhalten, mit Steingeräten, Keramik und organischem Material wie Netzen und Körben. Mechanische Einwirkung – selbst das Gehen im seichten Bereich um die Insel – kann diese sensiblen Funde schädigen.

Zum Schutz des wertvollen Kulturguts bitten die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, die die Roseninsel verwaltet, das Landratsamt Starnberg und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege Besucher, ausschließlich mit der Fähre auf die Roseninsel überzusetzen.
Ganz entscheidend für den Schutz des Bodendenkmals ist:

  • die Insel nicht mit Wasserfahrzeugen anzufahren und dort nicht anzulanden
  • die Insel nicht vom See aus zu betreten
  • nicht von der Roseninsel aus ins Wasser zu gehen
  • nicht innerhalb der UNESCO-Welterbezone zu ankern
  • keine Boote an den Markierungsbojen zu befestigen.

Für den Fährverkehr werden flache Holzboote, sogenannte Zillen, eingesetzt, die nach Bedarf verkehren und das UNESCO-Welterbe nicht gefährden.

Das Bodendenkmal mit seinen jahrgenau datierbaren Bauhölzern und organischen Funden ermöglicht detaillierte Einblicke in die Lebenswelt unserer Vorfahren am Starnberger See. Darum hat die UNESCO 2011 die Roseninsel zusammen mit 110 weiteren Pfahlbau- und Feuchtbodensiedlungen in sechs Ländern rund um die Alpen in die Welterbeliste eingetragen. Eine Ausstellung auf der Roseninsel informiert über das Welterbe.