Sachsen: Wird Denkmalschutz ausgehöhlt?

Das sächsische Denkmalschutzgesetz soll offenbar novelliert werden. Dies geht aus einem Entwurf des Staatsministeriums des Innern (SMI) hervor, der diese Woche publik wurde. Die Grünen-Fraktion im Landtag befürchtet eine Aushöhlung des Denkmalschutzes in Sachsen.

»Die CDU/FDP-Regierung versucht, die Axt an die Wurzeln des sächsischen Denkmalschutzes zu legen«, nahm am Montag der kulturpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, Stellung zu den Plänen des SMI. Durch die geplante Gesetzesnovelle würde die Zahl geschützter Denkmale einschneidend verringert, da das Landesamt für Denkmalpflege nur noch für Denkmale »von herausragender Bedeutung« zuständig sein solle. Für die restlichen »einfachen« Denkmale - das sind etwa 80 bis 90 Prozent der landesweit über 100.000 erfassten Denkmale - wären die unteren Denkmalschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten allein zuständig.

Gerstenberg erklärte weiter: »Ich erwarte einen erheblich geringeren Schutz sächsischen Kulturgutes und die schrittweise Zerstörung von angeblichen 'Denkmalen 2.Klasse'. Das ist absehbar, denn die unteren Denkmalschutzbehörden in Sachsen leiden unter einem Mangel an Fachpersonal und haben seit der Verwaltungsreform ohnehin Schwierigkeiten, ihre umfangreicher gewordenen Aufgaben zu erfüllen.«

Komplett ersatzlos gestrichen werden sollen Kulturdenkmale von »städtebaulicher Bedeutung«. »Wenn der vorliegende Entwurf in dieser Form umgesetzt wird, verlieren gerade die Denkmale ihren Schutz, die ihn aufgrund ihres geringen Bekanntheitsgrades, ihrer stadträumlichen Lage oder ihres nicht vordergründig sichtbaren Wertes am dringendsten benötigen: Einzeldenkmale städtischer Strukturen und dörfliche Einzeldenkmale wie Vierseithöfe oder Umgebindehäuser«, befürchtet Gerstenberg.

Bodendenkmale mit gesetzlichem Schutzanspruch wären nach den derzeitigen Plänen des SMI nur noch Denkmale, die »in der Regel aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit stammen«. Alle anderen bisherigen mittelalterlichen und neuzeitlichen Bodendenkmale wären demnach nur noch in Ausnahmefällen als Kulturdenkmale entsprechend des Gesetzes anerkannt.

Das sächsische Innenministerium widersprach den Äußerungen Gerstenbergs, wie am 17.5.2010 in der Leipziger Volkszeitung zu lesen war. Eines der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziele sei der Abbau von Bürokratie. Das neue Gesetz solle moderner und bürgerfreundlicher werden und Genehmigungsverfahren vereinfachen.

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