Archäologie und Recht: Workshop-Premiere in Paderborn

Am Montag, den 30.7., trafen sich in Paderborn Nachwuchs-Archäologen und Experten um Wissenschaft und praktische Archäologie näher zusammenzurücken.

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Workshop-Teilnehmer in Paderborn
Gut besucht war der erste wissenschaftliche Workshop, dem die Stadtarchäologie Paderborn einlud. Studierende und erfahrene Archäologen tauschten sich insbesondere über die gesetzlichen Neuerungen aus. Foto: LWL/Stadtarchäologie Paderborn

Junge Nachwuchswissenschaftler haben für eine Premiere im historischen Gebäude der Paderborner Stadtarchäologie am Busdorfwall gesorgt und einen halbtägigen Workshop zum Thema »Archäologie und Recht« auf die Beine gestellt. Am Montag (30.07.) waren 25 Nachwuchsarchäologen und Experten zu Gast bei den Paderborner LWL-Archäologen.

Die Göttinger Doktoranden Christoph Kühne und Birthe Lehnberg wollten mit ihrer Initiative Praxis und Wissenschaft näher zusammenrücken: »Uns geht es darum, sowohl einen Einblick in das Gesetzgebungsverfahren zu bekommen, als auch die rechtlichen Grundlagen unseres zukünftigen Berufs besser verstehen zu lernen.« Deshalb haben sie insbesondere andere junge Nachwuchsforscher und zukünftige Bodendenkmalpfleger aus Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen nach Paderborn eingeladen. Schließlich konnten sie namhafte Experten als Referenten für das komplexe Thema gewinnen. Vertreter des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) sowie des NRW-Ministeriums für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung waren eingeladen, um Licht in die komplizierte Rechtsfragen und Neuerungen des NRW-Denkmalschutzgesetzes zu bringen und mit den jungen Forschern zu diskutieren.

Das Thema ist auch deshalb wichtig, weil ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aktuell für eine Novellierung des geltenden Denkmalschutzgesetzes sorgt. Die rechtlichen Aspekte der Archäologie sind wiederum an den Universitäten noch nicht Inhalt des Fächerkanons. Umso wertvoller waren die Informationen, die Rechtsanwalt Dario Arconada aus Hannover anhand von aktuell einschlägigen Urteilen, Entscheidungsgründen der Richter und der juristischen Auswirkungen aus seiner Sicht vermittelte. Arconada verglich die aktuellen Gesetze der Länder - in Deutschland ist Denkmalschutz Ländersache - und stellte einen eigenen Vorschlag mit verschiedenen Lösungsansätzen zur Verbesserung in der Runde zur Diskussion.

Dr. Thomas Otten aus dem Düsseldorfer Bauministerium als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes berichtete schließlich aus erster Hand über Konsequenzen und die praktische Umsetzung notwendiger Reformen am Gesetzestext. Otten ist an der Neufassung des Denkmalschutzgesetzes unmittelbar beteiligt. Auch der LWL-Chefarchäologe Prof. Dr. Michael Rind sowie die Außenstellenleiter der LWL-Archäologie - Prof. Dr. Michael Baales aus Olpe, Dr. Christoph Grünewald aus Münster und Dr. Daniel Bérenger aus Bielefeld - berichteten über die bisherige Praxis in ihren Zuständigkeitsbereichen und über die gegenwärtigen, durch die Gesetzesnovellierung hervorgerufenen Schwierigkeiten.

Dass in einer Neufassung auch Chancen für eine Rechts- und Planungssicherheit liegen, kommentierte Dr. Stefan Teuber von der Stadtarchäologie Einbeck. Die niedersächsischen Kollegen, die einem ähnlichen Gesetzestext unterlagen, sahen sich bereits im vergangenen Jahr gezwungen, für eine Novellierung ihres ebenfalls 30 Jahre alten Gesetzes zu sorgen.