Grabhügelschändung in Freiensteinau

Die »Drei Küppel« – drei Hügelgräber aus vorgeschichtlicher Zeit – zwischen Freiensteinau und Salz (Vogelsbergkreis) sind eine weithin sichtbare Landmarke und zugleich als Zeugnis der Vergangenheit ein wichtiges Element der Kulturlandschaft - nun aber jüngst durch illegale Bauschuttablagerung in Mitleidenschaft gezogen.

Bauschuttablagerung am Grabhügel
Illegal abgelagerter Bauschutt an einem der drei Grabhügel in der Nähe des Freiensteinauer Ortsteil Fleschenbach (Vogelsbergkreis). Foto © Dipl.-Ing. Peter Kuttelwascher, Planungsgruppe Grün GmbH

Momentan werden die Grabhügel im Auftrag des Unternehmens LUFTERTRAG als Sachspende an die Gemeinde Freiensteinau in enger Abstimmung mit der Abteilung hessenARCHÄOLOGIE am Landesamt für Denkmalpflege Hessen saniert. Dabei werden die im Freiland noch außergewöhnlich gut erhaltenen Grabhügel von dichtem Gehölzbewuchs und besonders auch von abgelagertem Müll und Schutt befreit. »Im Anschluss an diese Arbeiten wird dieses Kulturdenkmal auf Wunsch der Gemeinde Freiensteinau zudem mit einer Informationstafel versehen und somit für die Allgemeinheit insgesamt besser erlebbar werden«, so Dr. Andreas Thiedmann, zuständiger Bezirksarchäologe für den Vogelsbergkreis.

Die Landschaftsbaufirma Raulf GmbH & Co.KG führt die Arbeiten vor Ort durch, für die die Planungsgruppe Grün GmbH, vertreten von Dipl.-Ing. Peter Kuttelwascher, die Planung und Bauleitung übernommen hat. Herr Raulf und seine Mitarbeiter haben in den letzten Tagen viele Altsünden von und um die Grabhügel beseitigt. Umso erstaunter war man am Morgen des 10. Februar, als bei Arbeitsbeginn festgestellt wurde, dass wenig sensible Zeitgenossen über Nacht gleich mehrere Wagenladungen Bauschutt an den größten der »Drei Küppel« gekippt hatten - zudem entstand ein erheblicher Flurschaden.

Die Verursacher konnten ermittelt werden. Die Gemeinde Freiensteinau hat daraufhin als zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bleibt zu hoffen, dass diese rücksichtslose Müllablagerung in der Landschaft und Beschädigung eines hochwertigen Bodendenkmals, das zugleich auch als wertvolles Biotop zu werten ist, ein krimineller Einzelfall bleibt.

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