Einfuhrregelung für Kulturgut aus Nicht-EU-Staaten ist ein wichtiges Instrument gegen illegalen Handel

»Deutschland beim illegalen Handel mit Kulturgütern zentraler Markt- und Transitstaat.«

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) begrüßt das Verfahren der Europäischen Kommission zur Schaffung einer EU-weiten Einfuhrregelung aus Nicht-EU-Staaten. Sie setzt sich aktiv gegen den illegalen Handel mit Kulturgut ein.

Hermann Parzinger
Hermann Parzinger (Präsident der Stiftung Preussischer Kulturbesitz) im Interview. Foto: Korea.net / Korean Culture and Information Service (Jeon Han), Lizenz: Creative Commons CC-by-sa-2.0 de (Kurzfassung). Originaldatei: Hermann Parzinger being interviewed by KTV

Stiftungspräsident Hermann Parzinger erklärt dazu: »Die SPK unterstützt ein solches weiteres Instrument zur nachhaltigen Verhinderung des Handels mit illegalen Kulturgütern und setzt sich aktiv gegen einen solchen illegalen Handel ein. Und zwar sowohl wissenschaftlich als auch mit praktischen Maßnahmen, etwa mit dem 2015 begonnenen Projekt ILLICID. Darin wird das Dunkelfeld des illegalen Handels mit Kulturgut in Deutschland erforscht. Bislang gab es kaum belastbare Zahlen zum Umfang des Handels. Daher konnten keine effektiven Strategien zur Kriminalitätsbekämpfung entwickelt werden. Internationale Organisationen halten jedoch Gewinne aus illegalem Handel mit Kulturgütern für ein wichtiges Standbein des organisierten Verbrechens.«

Kooperationspartner von ILLICID sind das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT), Darmstadt, und GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim. Das dreijährige Verbundprojekt wird von Prof. Dr. Markus Hilgert, Direktor des Vorderasiatischen Museums der Staatlichen Museen zu Berlin, koordiniert. ILLICID wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit insgesamt 1,2 Mio. Euro gefördert. Die UNESCO ist Partner des Projekts. Zu den assoziierten Partnern zählen das Auswärtige Amt, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Bundeskriminalamt sowie das Zollkriminalamt Köln.

Weiter sagt Hermann Parzinger: »Deutschland ist beim illegalen Handel mit Kulturgütern gegenwärtig ein zentraler Markt- und Transitstaat. Die Novellierung des deutschen Kulturgutschutzgesetzes  hat eine wesentliche Verbesserung der Kontrolle des Kulturgutes bei der Einfuhr erbracht. Die Pflicht des Handels darzulegen, dass das angebotene Kulturgut rechtmäßig eingeführt worden ist, verbunden mit dem Nachweis der Herkunft des Objekts, ist dabei ganz wesentlich.«

Die Stiftung kooperiert auch mit der UNESCO im Kampf gegen den illegalen Handel mit Antiken aus dem Irak und Syrien. Das Kooperationsabkommen wurde 2015 unterzeichnet. Die Stiftung unterstützt die Aufklärungskampagne #UNITE4HERITAGE der UNESCO. Damit soll die Öffentlichkeit für die Verbrechen des illegalen Antikenhandels sensibilisiert werden. Nur so kann die Zahl der Abnehmer geraubten Kulturguts verringert und der illegale Handel mit Kulturgut gestoppt werden.

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