Ernst Schubert: Räuber, Henker, arme Sünder

veröffentlicht am

Unter der Federführung von Ernst Schubert († 2006) – Professor für niedersächsische Landesgeschichte und Direktor des Instituts für historische Landesforschung an der Universität Göttingen – entstanden bereits zwei beachtliche Werke zum Alltag im Mittelalter. Mit „Räuber, Henker, arme Sünder, Verbrechen und Strafe im Mittelalter“ gelang es dem Verfasser, abermals einen fokussierten Blick in das für viele Leser noch immer finstere Mittelalter zu werfen, diesmal durch die geschärfte Linse der Justiz.

Schubert wendet sich von Anfang an gezielt der Entmystifizierung des Strafrechts zu. Indem er die mit den Maßstäben der Gegenwart als „grausam“ beurteilten Körper- und Todesstrafen hinsichtlich ihrer Entstehung und ihrer Anwendung nachverfolgt, entsteht ein auch für den fachfremden Leser schlüssiges Bild einer Gesellschaft, die mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln ein System von Recht und Ordnung innerhalb einer Gemeinschaft zu schaffen versuchte.

Der klare in drei Teile gegliederte Aufbau ermöglicht es dem Leser, auch quer in die Thematik einzusteigen. In einer das Kapitel beschließenden Zusammenfassung sind noch einmal die wichtigsten Gedanken zur Problematik aufbereitet, so dass man das gelegentliche Abschweifen in die Tiefe der zitierten Quellen an einigen Stellen im Buch getrost hinnehmen kann.

Teil I – Von der Buß- zur Strafgerichtsbarkeit? – befasst sich mit dem Ursprung der Strafe und ihrer Entstehung im deutschsprachigen Raum. Die sogenannten Leges (Volksrechte) bilden die Realität ihrer jeweiligen Gegenwart ab, denn sie reagieren auf die Gegebenheiten ihrer Zeit. Schubert spricht hier von Normen, die nach Maßgabe des angerichteten Schaden festgelegt wurden. In erster Linie waren das Geldbußen. Über sie lassen sich Wertebestimmungen für ein Läuferschwein oder Weideruten für einen Zaun ebenso nachvollziehen, wie der Wert des Lebens freier bzw. unfreier Menschen. Gerade der zuletzt genannte Themenpunkt wird unter der von Jacob Grimm bereits formulierten Feststellung: „Der Knecht wird bestraft, wo der Freie büßt“ ausführlich von Schubert beleuchtet.

Mit der tatsächlichen Ausgestaltung und Ausbildung des Strafrechtssystems beschäftigt sich Schubert im zweiten Teil – Ausbildung und Ausgestaltung des „Strafsystems“ im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Das Werk reiht sich damit ein in die inzwischen vielfach erschiene Literatur zu diesem Thema. Seine Angaben zur statistischen Auswertung von Strafrechtsfällen – und dies ergeht nun wieder an das fachinterne Publikum - sind hervorragend dazu geeignet, uns immer wieder vor Augen zu führen, dass die Auswertung von Zahlenmaterial nie auch nur entfernt die tatsächliche Zahl von Strafurteilen bzw. den vorausgegangenen Straftaten wiedergeben kann. Mit Schuberts Ausführungen zum „Abbitten“ wird ein bis dato wenig beleuchteter Aspekt mittelalterlicher sowie frühneuzeitlicher Justiz, dem Gnadenerweis, betrachtet. Das „Abbitten“ am Galgen beinhaltet Begnadigung zum Tode Verurteilter. Bemerkenswert viele Todesurteile wurden dadurch unter dem Galgen aufgehoben.

Nicht fehlen darf natürlich ein Abriss über die ausführende Person des richterlich gefällten Strafurteils – dem Nach-Richter, auch als Scharfrichter und Henker bekannt. In den „Theatern des Schreckens“[1] waren die Scharfrichter gemeinsam mit den Delinquenten die traurigen Hauptakteure, denen von einer sensationsgierigen und von dem grausamen Schauspiel faszinierten kollektiven Gemeinschaft Beifall gezollt wurde. Die Person des Scharfrichters wird aus diesem Grund vom Mittelalter an bis heute gleichermaßen mit Abscheu und Faszination betrachtet. Die Wechselbeziehung zwischen dem Abbild, das diese Berufsgruppe in der Gemeinschaft hinterließ und dem Selbstverständnis seines Berufsstandes hat dazu geführt, dass er in der rechtsgeschichtlichen Literatur bestenfalls am Rande erwähnt wird. In der Literatur hingegen finden Tagebücher ehemaliger Henker eine große Leserschaft, ebenso wie es im Bereich der Medien in den letzten Jahren zahlreiche Filme und Verfilmungen wie z.B.: „Der Henker. Portrait Arbeitsplatz Todeszelle. Donald H. und sein todbringender Beruf“, "Dead Man Walking" oder "The Green Mile“ gab.

Die Person des Scharfrichters wird dabei – hauptsächlich in älteren Abhandlungen –aufgrund der levis notae macula auf seine nachrichterliche Tätigkeit im Strafvollzug und seiner Ausgrenzung aus der kollektiven Gemeinschaft reduziert. Seine medizinischen Kenntnisse, seine Abdeckereitätigkeiten und sein sozialer Wohlstand sind Aspekte jüngerer Literatur, deren Wissenstand es zu vermehren gilt. Schubert trägt dazu bei, Vorurteile abzubauen und dem Berufsstand des Henkers seinen tatsächlichen Platz im sozialen Gefüge einer städtischen Gesellschaft zu zuweisen.

Wer damit noch nicht genug hat, kann im dritten Teil des Buches – Missetaten und Missetäter – sein Wissen zu ausgesuchten strafwürdigen Verbrechen vertiefen. Raub und Diebstahl, Mord und Totschlag sowie Betrug und Fälschung werden heute nach dem Vorsatz des Täters bzw. der Schwere des Vorgehens unterschieden. Ob dies im Mittelalter ebenso galt und wie sich die Jurisprudenz im advokatischen Sonderfall der Hexenprozesse verhielt, ist ein leider etwas zu kurz geratener Abschnitt. Hier wird die Problematik nur angerissen, wirklich Erkenntnisreiches vermag sich dem geneigten Leser nur dann zu offenbaren, wenn er den zahlreichen im Text vorkommenden Fußnoten vertiefend folgt.

Insgesamt vermittelt Schubert seinem Werk durch eingeflochtene kuriose Quellenberichte und stellenweisen humorigen Anmerkungen eine lockere Lesart. Seine Betrachtungen zur Thematik ziehen archäologische, anthropologische und historische Berichte mit ein, wodurch eine Mischung des Lesestoffs entsteht, die für jeden am Thema Interessierten eine Zugangsmöglichkeit zum Buch bietet. Wem diese relativ zügige Behandlung der Problematik zu knapp erscheint, der sei darauf hingewiesen, dass Schubert eine vorzügliche Quellendokumentation gratis dazu liefert. Sämtliche angesprochenen Theorien, Fallbeispiele oder strafrechtlich relevanten historischen Ereignisse sind sehr gewissenhaft mit Fußnoten versehen, die sich dem Suchenden schließlich im großzügig angelegten Literaturverzeichnis vollständig erschließen. Dieses Werk trägt dazu bei, für das noch immer stiefmütterlich behandelte Thema der Rechtsarchäologie zu sensibilisieren. Deutlich stellt der Verfasser heraus, dass erst die Korrelation aller artverwandten Bereiche ein nahezu vollständiges Bild eines mittelalterlichen Justizaktes entstehen lassen – ein Bild, wie es uns aus den Seiten dieses gelungenen Werkes entgegen blickt.

Rezension zu

Räuber, Henker, arme Sünder. Verbrechen und Strafe im Mittelalter
Schubert, Ernst

389 S. mit 19 s/w-Abb., gebunden mit Schutzumschlag
Darmstadt: Primus Verlag 2009

ISBN 978-3-89678-612-8
Preis: 39,90 €

Dieses Buch bei amazon.de bestellen