Kritik an Bergung von U 16: Fachkommission warnt vor Zerstörung maritimen Kulturerbes

Die Bergung des U-Bootes U 16 aus der Elbe vor der Nordseeinsel Scharhörn sorgt für Empörung: Denkmalpflege wurde übergangen, das Wrack zerbrach, nun droht die Verschrottung. Fachleute fordern eine Dokumentation des Fundes.

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U 16 in voller Fahrt (Feldpostkarte)
U 16. Feldpostkarte von Georg Cording, Nordseekriegsschauplatz vom 1. Juni 1915 an Mariechen Westerholt, Osternburg im Großherzogtum Oldenburg

Am 31. August 2025 wurde das deutsche Unterseeboot U 16, ein historisches Relikt der kaiserlichen Marine, durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Elbe-Nordsee aus der Elbe vor der Nordseeinsel Scharhörn geborgen. Das 1911 gebaute und 1919 gesunkene U-Boot zerbrach während der Hebung in zwei Teile, von denen der zweite – mitsamt Turm – am 4. September geborgen wurde. Beide Wrackteile befinden sich derzeit in Cuxhaven und sollen verschrottet werden.

Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Elbvertiefung und wurde mit der Beseitigung eines Schifffahrtshindernisses begründet. Nach Angaben der Kommission für Unterwasser- und Feuchtbodenarchäologie (KUFA), die dem Verband der Landesarchäologien in Deutschland angehört, wurden weder die zuständigen Denkmalbehörden – in diesem Fall die Stadt Hamburg – noch der Eigentümer des Wracks, die Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA), in den Vorgang einbezogen.

Die KUFA zeigt sich über dieses Vorgehen „entsetzt über die bedenkenlose Zerstörung dieses maritimen Kulturdenkmales als bedeutenden Teil deutscher Geschichte“ und spricht von einem rechtswidrigen Eingriff in den Denkmalschutz.

In Deutschland unterliegen archäologische Denkmale dem Schutz der jeweiligen Landesgesetze. Dabei gilt insbesondere das Prinzip der Erhaltung vor Ort (in-situ) als vorrangiges Ziel – ein Grundsatz, der in zahlreichen nationalen und internationalen Richtlinien verankert ist. Auch für den Bereich der Unterwasserarchäologie existieren entsprechende Handlungsleitfäden.

Laut KUFA hätte zunächst geprüft werden müssen, ob das Wrack durch technische Maßnahmen wie Unterspülung oder Verlagerung gesichert werden kann. Wäre eine Bergung aus Gründen der Gefahrenabwehr unumgänglich gewesen, so wäre zumindest eine umfassende archäologische Dokumentation, etwa mittels 3D-Scan, notwendig gewesen, um das Objekt digital zu erhalten.

U 16 zählt zu den frühen U-Boot-Konstruktionen der kaiserlichen Marine. Es wurde 1911 in Kiel gebaut und diente nach mehreren Feindfahrten im Ersten Weltkrieg zuletzt als Schulboot. Beim Versuch, das Boot 1919 nach England zu überführen, sank es – vermutlich ohne Besatzung an Bord.

Die Bedeutung des Wracks ergibt sich aus seiner technischen Einzigartigkeit und seinem historischen Zeugniswert. U 16 war ein Einzelbau zwischen der U 13- und U 17-Klasse und ist weltweit das einzige bekannte U-Boot seiner Art aus dem Ersten Weltkrieg, das erhalten geblieben ist. Vergleichbare Objekte sind in keinem Museum weltweit ausgestellt.

Ein Beispiel für einen verantwortungsvollen Umgang mit vergleichbaren Funden sei laut KUFA das Wrack der UC 71 bei Helgoland, das unter Denkmalschutz gestellt und mit modernsten Methoden dokumentiert wurde – ein Projekt, das international Beachtung fand.

Die KUFA fordert daher: „Die Verschrottung dieses einmaligen technischen und historischen Kulturerbes muss unverzüglich gestoppt werden.“ Stattdessen solle eine fachgerechte Untersuchung und Dokumentation erfolgen. Zudem sei zu prüfen, ob eine Erhaltung der geborgenen Wrackteile oder einzelner Komponenten – etwa in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Marinebund oder dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge – realisierbar sei.