Geplante Änderung des Denkmalschutzgesetzes in NRW: Fachwelt warnt vor „Aushebelung“ des Denkmalschutzes

NRWs geplantes Denkmalschutzgesetz: Ohne Benehmen, ohne Schutz? Die Abschaffung der verbindlichen Abstimmung mit Fachämtern könnte 100.000 Denkmäler gefährden – trotz massiver Proteste aus der Denkmalpflege

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Novelle des Denkmalschutzgesetzes in NRW

Am 14. April 2026 steht im nordrhein-westfälischen Landtag eine Anhörung zur geplanten Novelle des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) an. Der Gesetzentwurf, Teil des „Dritten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften“, sieht tiefgreifende Einschränkungen für den Schutz von Bau-, Garten- und Bodendenkmälern vor. Die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) sowie zahlreiche Fachverbände üben massive Kritik.

Kernpunkte der geplanten rechtlichen Änderungen

Der Entwurf zielt auf eine Beschleunigung von Infrastruktur- und Sicherheitsvorhaben ab – auf Kosten des Denkmalschutzes. So soll das bisherige »Benehmen« zwischen den unteren Denkmalbehörden und den Fachämtern der Landschaftsverbände durch eine einfache Anhörung ersetzt werden, bei der die Stellungnahme der Fachämter nicht bindend ist. Da die unteren Denkmalbehörden keine Kenntnis über die 57.000 Bodendenkmäler in Westfalen (landesweit über 100.000) haben, könnte dies im schlimmsten Fall zur Zerstörung von Denkmälern ohne fachliche Prüfung führen.

Zudem benötigen nicht planfeststellungspflichtige Änderungen an Straßen, Brücken oder Bahnschienen nach dem neuen § 9 Abs. 4 künftig keine denkmalrechtliche Erlaubnis mehr. Die LWL-Archäologie warnt, dass dies zu unentdeckten Zerstörungen von Bodendenkmälern führen könnte – wie bereits in Lüdenscheid geschehen, wo archäologische Untersuchungen ohne Verzögerungen baubegleitend durchgeführt wurden.

Ein weiterer zentraler Punkt ist der neue § 38a, der für Liegenschaften der Landes- oder Bündnisverteidigung, des Katastrophenschutzes oder der Abwehr von Gefahren ein reines Kenntnisgabeverfahren vorsieht: Die Oberste Denkmalbehörde wird nur noch informiert und hat ein einmonatiges Widerspruchsrecht, während die Mitwirkung der Landschaftsverbände oder unteren Denkmalbehörden vollständig entfällt. Ohne sachliche Begründung wird dieses Verfahren auch auf Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerke ausgedehnt.

Darüber hinaus kann die Oberste Denkmalbehörde nach § 21 Abs. 4 im Einzelfall die Zuständigkeit an sich ziehen – ohne Begründung und anstelle der Bezirksregierungen. Die Stellungnahmefrist in Anhörungsverfahren wird auf einen Monat verkürzt, und die Fachämter der Landschaftsverbände verlieren ihr Antragsrecht auf Unterschutzstellung für alle Liegenschaften des Landes oder Bundes. Zudem erhält das Ministerium eine Verordnungsermächtigung ohne inhaltliche Grenzen, um Zuständigkeiten neu zu regeln oder an sich zu ziehen.

Kritik der Fachwelt: „Denkmalschutz wird ausgehebelt“

Dr. Sandra Peternek, Direktorin der LWL-Archäologie für Westfalen, betont: „Wir sind kein Verhinderer von Baumaßnahmen, sondern ein Ermöglicher. Durch frühzeitige Abstimmung schaffen wir Planungssicherheit – auch finanziell.“ Die Abschaffung des Benehmens führe dazu, dass untere Denkmalbehörden ohne Fachkenntnis über die 57.000 Bodendenkmäler in Westfalen allein entscheiden müssten. „Im schlimmsten Fall könnten fast 60.000 Denkmäler in Westfalen zerstört werden – für ganz NRW wären es über 100.000“, warnt Peternek. Das Gesetz könnte das Gegenteil von dem bewirken, was es erreichen will: Baustopps statt Beschleunigung.

Die Landschaftsverbände kritisieren zudem, dass die Bereichsausnahme für Sicherheitsliegenschaften nicht nur unnötig sei (da das bestehende Gesetz bereits höhere öffentliche Belange bevorzugt berücksichtige), sondern auch gegen die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut verstoße. Zudem werde die Fachlichkeit im Denkmalschutz ausgehebelt und die Rechte der Landschaftsverbände nach der Landesverfassung beschnitten.

Die geplante Novelle soll Mitte 2026 in Kraft treten. Während die Landesregierung die Änderungen mit der Beschleunigung von Infrastruktur- und Sicherheitsvorhaben begründet, fürchten Denkmalschützer einen Paradigmenwechsel: Aus einem Denkmalschutzgesetz werde ein „Denkmalnutzungsgesetz“, das wirtschaftliche und politische Interessen über den Schutz des kulturellen Erbes stelle. Die Anhörung am 14. April wird zeigen, ob die Bedenken der Fachleute Gehör finden.