Wiederherstellung des Bodendenkmals Metilstein
Ein ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger wurde auf die Eingriffe aufmerksam. Er meldete die Erdbewegungen umgehend den Denkmalbehörden. Bei einem Vororttermin bestätigte das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA) den Vorgang. Das Einbeziehen von Polizei und Medien zeigte dann Wirkung: Der Täter meldete sich beim TLDA und gestand die Tat.
Daraufhin wurde dem Verursacher von der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Eisenach im Beisein des TLDA und des Thüringenforst die Auflage erteilt, das Bodendenkmal wieder in seinen Ursprungszustand zu versetzen. Entsprechend waren die drei relevanten Stellen wieder mit Erdmaterial zu verfüllen und alles sachgemäß zu dokumentieren. Geborgene Fundstücke mussten dem TLDA ausgehändigt werden.
Die Umsetzung dieser Auflagen durch den Verursacher erfolgte im November und Dezember 2025 im stetigen Austausch mit den Behörden. Ein Kontrolltermin im Februar 2026 zeigte, dass das Bodendenkmal wiederhergestellt war, sodass der Vorgang seitens der Denkmalschutzbehörden am 26. März 2026 offiziell als abgeschlossen betrachtet werden kann.
Der für Thüringen in diesem Ausmaß singuläre Fall illegaler Archäologie hat damit wider Erwarten ein gutes Ende gefunden. Das Bodendenkmal der Burg Metilstein auf dem markanten kegelförmigen Berg befindet sich wieder in seinem Ursprungszustand. Die Gefahr, dass witterungsbedingt Mauerwerk abgeht und Verluste zu beklagen sind, ist gebannt. Die sich südwestlich über Eisenach erhebende Anlage ist nun wieder in Gänze für Gäste erlebbar.
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