Die »Tübinger Thesen zur Archäologie«

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Archäologie & GesellschaftArchäologie als BerufPolitik

Die folgenden Thesen entstanden im Kontext der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e. V. (DGUF): »Schafft sich die Öffentlichkeit eine andere Archäologie? Analysen einer Machtverschiebung« im Mai 2015 in Tübingen. Die Tagung war geprägt von einer sich durch die Vorträge und Diskussionen ziehenden gemeinsamen Stimmung und Überzeugung: Die Archäologien sind gegenwärtig erfasst von einem umfassenden gesellschaftlichen Wandlungsprozess, in dem die Akteure klug handeln sollten, wenn sie weiterhin oder wieder integraler Bestandteil der Gesellschaft sein wollen, ausgestattet mit einer angemessenen finanziellen, personellen und regulativen Basis. Die Tübinger Thesen zur Archäologie richten sich an alle Kolleginnen und Kollegen in archäologischer Forschung und Lehre, in Denkmalpflege und Museen. Die Thesen wollen wichtige Aspekte der von den Tagungsteilnehmern identifizierten Prozesse thematisieren und Denkanstöße geben.

1. Archäologie braucht Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe

Die prähistorische Archäologie ist im 19. Jahrhundert aus der Bürgerschaft erwachsen. Die Professionalisierung des Fachs hat im Laufe des 20. Jahrhunderts jedoch zu einer Abkapselung von der Gesellschaft geführt. Was Archäologen heute als »Bürgerbeteiligung« bezeichnen, ist allzu häufig eine bloße Information der Bürger über archäologische Erkenntnisgewinne. Die so genannten Laien sollen archäologischer Forschung und einer aus Sicht der Fachwelt hinreichenden Finanzierung zustimmen, sich aber einer selbstbestimmten Mitwirkung und kritischer, eventuell auch abweichender Bewertungen enthalten.

Die Selbstbestimmtheit des Fachs ist bereits jetzt eine Fiktion: Bürger entscheiden als Wähler, als Politiker, als (Mit-)Eigentümer – z.B. von denkmalgeschützten Gebäuden oder »archäologiebelasteten« Grundstücken – und als Investoren über das kulturelle Erbe. Sie tun es bisher meist, ohne sich auf Augenhöhe mit Berufsarchäologen austauschen zu können. Es liegt im Interesse der Archäologie, Bürger darin zu unterstützen, fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Echte Beteiligung von Bürgern ist eine im politischen Raum nun zunehmend erhobene Forderung, bis hin zur europäischen »Konvention von Faro«, welche die aktive Teilhabe am kulturellen Erbe zu einem Bürgerrecht in ganz Europa macht. Die Archäologie wird sich dieser Entwicklung auf Dauer nicht entziehen können. Schon jetzt verschwimmen – angesichts hoher Spezialisierung und starker Interdisziplinarität sogar innerwissenschaftlich – die ehedem scharfen Grenzen zwischen Fachwelt und Nicht-Fachwelt sowie zwischen den Herstellern und den Konsumenten archäologischer Inhalte. Es erscheint klug, sich jetzt selbst auf diesen Prozess einer Öffnung aktiv vorzubereiten und das darin liegende Potenzial zu identifizieren, anstatt passiv zu bleiben und auf Vorgaben von Nicht-Archäologen, z. B. aus der Politik oder von Drittmittelgebern, zu warten.

Es gibt viele Ideen und Wege, wie das Potenzial von bürgerschaftlichem Engagement besser als bisher mit der Arbeit der Fachämter, Museen und Forschungsgruppen verwoben werden kann. Eine Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist geeignet, die kollektive Wertschätzung des kulturellen Erbes zu stärken, bis hin zur aktiven Einbindung von Bürgern in den Schutz archäologischer Denkmäler z. B. durch Denkmalpatenschaften. Ehrenamtliche dürfen allerdings nicht als billige oder sogar zahlende Arbeitskräfte verstanden werden.

In den Fachämtern bedeutet mehr Bürgerbeteiligung ohne Zweifel auch einen erhöhten Organisations- und Betreuungsaufwand, der aus der bestehenden Ausstattung heraus nur dann zu bewältigen ist, wenn man andere wichtige Elemente der alltäglichen Arbeit zurückstellt. Mehr Bürgerbeteiligung erfordert daher auch – wie es z. B. in Bayern geschehen ist – finanzielle Mittel und eine gezielte Anstellung von Fachkräften, um Bürgerprojekte zu betreuen und zu unterstützen. Konsequent weitergedacht liegt hierin eine neue, soziale Dimension archäologischer Tätigkeiten und auch Inhalte. Im Ergebnis könnten der Archäologie wieder jenseits eines rein konsumierenden Publikums neu hochengagierte bürgerliche Mitwirkende zuwachsen.

2. Die Archäologie sollte Sondengänger zur legalen Kooperation einladen

Der ablehnende Umgang vieler Fachbehörden mit dem immer beliebter werdenden Sondengehen hat sich nicht bewährt, der Weg des Ignorierens und reinen Verbietens ist nicht praktikabel und schadet dem kulturellen Erbe. Die amtliche Archäologie tut gut daran, die bestehenden Modelle einer Kooperation, wie sie nun z. B. in Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Westfalen verfolgt werden, weiter zu verbessern und diese guten Erfahrungen in alle Bundesländer zu übertragen. Ein kooperativer Umgang mit legalen Sondergängern erfordert in den Fachämtern geeignetes Personal für die Betreuung und Schulung, die Fundregistrierung und -bestimmung sowie ein Mindestmaß an zwingend notwendiger wissenschaftlicher Dokumentation von Objekten, ggf. inkl. der nötigsten Konservierung.

3. Freier Zugang zu wissenschaftlichen Informationen kann bürgerschaftliches Engagement stärken

Der freie Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und deren Informationsgrundlagen, d. h. Open Access und Open Data, sind nicht nur innerwissenschaftlich wichtig, sondern notwendiger Teil der Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit und der Stärkung eines bürgerschaftlichen Engagements. Die professionelle Archäologie tut gut daran, ihr Publikationswesen auf Open Access und Open Data umzustellen und dafür geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. Datensätze und Informationen, die online frei verfügbar gemacht werden, können Bürger auch ermuntern, sich einzubringen und sich am Erkenntnisgewinn zu beteiligen, z. B. bei Crowdsourcing-Projekten. Die Digitalisierung und Öffnung beispielsweise von Museumsinventaren öffnet ganz neue Möglichkeiten der Arbeit mit »Citizen Archaeologists«. Der dann vermehrte Blick »von außen« auf die Tätigkeit der Fachwelt kann zu einer Verbesserung unseres Arbeitens führen.

Ziel eines solchen offenen Umgangs mit Informationen ist es auch, die Bürger zum Schutz des kulturellen Erbes zu motivieren. Uninformierte oder falsch informierte Bürger werden Kulturgut nicht schützen.

4. Archäologie darf nicht durch Medientauglichkeit gesteuert werden

Verstärkt sind in der Kommunikation archäologischer Institutionen (z. B. in Pressemeldungen) die Verwendung von Superlativen, die Betonung historisch bekannter Persönlichkeiten sowie allzu plakative Hinweise auf wissenschaftliche Durchbrüche zu beobachten. Das Schlagwort »Medialisierung« bezeichnet diesen Trend. In der Konsequenz führt die erwartete bessere Verwendbarkeit von Sachverhalten, Deutungsmustern, Fragestellungen und auch Personen für die Medien dazu, dass wissenschaftliche Projekte oder auch die Arbeit von Fachämtern auf diese Medienverwendbarkeit hin ausgerichtet werden, ggf. auch abweichend von innerwissenschaftlichen Gewichtungen. Es ist nicht verwerflich, wenn archäologische Themen und Projekte sich als medientauglich erweisen. Aber es darf nicht dazu kommen, dass die erwartete Medientauglichkeit ein zentrales Kriterium wird, nach dem Themen, Tätigkeiten, Fragestellungen, Personen und Projekte ausgewählt und materiell ausgestattet werden. In eine sachgerechte Kommunikation archäologischer Arbeit muss auch die Darstellung der Nöte, der Bedürfnisse und des Scheiterns eingebunden sein.

5. Kommunikation in den Sozialen Medien verbessert die öffentliche Diskussion von Archäologie

Die Entwicklung der Sozialen Medien, d. h. von Blogs und von Plattformen wie YouTube, Wikipedia, Twitter oder Facebook, ist nur vordergründig ein Technologiewandel, tatsächlich steht ein tiefgreifender Wandel der Kommunikation dahinter – hin zur gleichberechtigten Debatte bei potenziell hoher Reichweite in kürzesten Zeiträumen. Zahlreiche Nicht-Archäologen haben sich in den Sozialen Medien enorme Reichweiten aufgebaut, ihre Deutungen von Archäologie haben Einfluss auf viele Menschen. Archäologie, die sich der Präsenz auf solchen Plattformen verweigert, verzichtet freiwillig darauf, eine Rolle in öffentlichen Debatten über Archäologie zu spielen. Die professionelle Archäologie darf in solchen Debatten nicht fehlen. Fachkollegen, die sich auf Soziale Medien einlassen und, beispielsweise, bloggen, sich auf Facebook positionieren etc., sollten für ihr Engagement wertgeschätzt werden. Sie leisten einen zentralen Beitrag dabei, Archäologie mit Nicht-Archäologen zu diskutieren. Messbarer Erfolg in den Sozialen Medien sollte als Teil der seriösen Publikationstätigkeit anerkannt werden und zur fachlichen Reputation beitragen.

6. Die Archäologie befindet sich in einem umfassenden Wandlungsprozess und sollte dessen Chancen nutzen

Der gegenwärtige Kultur- und Medienwandel verändert die gesellschaftlichen Kommunikationswege grundlegend: Statt wissenschaftlichen Weisheiten andächtig zu lauschen, wollen sich die Menschen selbstbewusst und aktiv einbringen. Grenzen zwischen Wissenschaft und anderen Systemen der Gesellschaft verschieben sich. Eine Fach- und Amtskultur, die sich in erster Linie abschotten und ihre Deutungshoheit schützen möchte, werden immer weniger Bürger unterstützen. In Kombination mit der gegenwärtigen ökonomischen und politischen Marginalisierung der Archäologie ist ein solcher Machtverlust eine neue Situation. Dieser Wandlungsprozess erfüllt viele Fachkolleginnen und -kollegen mit großer Sorge, er wird gleichzeitig aber häufig geleugnet oder ihm wird mit Resignation begegnet. Tatsächlich aber liegt im veränderten und damit neuen Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Archäologie auch eine Chance und eine große Aufgabe der Neupositionierung. Es gilt, sie mutig wahrzunehmen.

Info

Die »Tübinger Thesen zur Archäologie« wurden von zahlreichen Tagungsteilnehmern unterzeichnet und in der Fachzeitschrift »Archäologischen Informationen« publiziert. Wer die Tübinger Thesen zur Archäologie gutheißt und unterzeichnen möchte, kann dies auch weiterhin tun - unabhängig von der Teilnahme an der Tagung 2015, unabhängig einer DGUF-Mitgliedschaft, unabhängig von einer formalen Ausbildung als Archäologin/Archäologe etc.

Alle Unterstützer der Thesen werden bis zum Zeitpunkt der Drucklegung der »Tübinger Thesen« (ca. Mitte 2016) gesammelt und in einer separaten Liste, die den Thesen beigefügt ist, publiziert. Darüber hinaus sollen die in den Thesen angesprochenen Themen auf der DGUF-Jahrestagung 2016 (Berlin, 5.-8.Mai) weiter diskutiert werden.

Tübinger Thesen zur Archäologie / Tübingen Theses on archaeology

DGUF-Tagung 2016 »Archäologie & Macht. Positionsbestimmungen für die Zukunft der Vergangenheitsforschung« (5.-8. Mai, Berlin)