zu seinem 200. Geburtstag«, die im Jahr 2006 sowohl im Museum der Universität Halle und in der Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek gezeigt wurde. Einige Hinweise, die nicht mehr aktuell oder nicht
noch einen erheblichen Teil der Kosten. Raubgräberei wird keine Straftat wie z. B. im DschG von Schleswig-Holstein, sondern bleibt weiterhin ein Bußgeldtatbestand. Die rechtliche Stellung des Landes
Waldglasprodukte deutscher Hütten (hier insbesondere Weserbergland, Thüringen, Mecklenburg und Schleswig-Holstein) sind durch geläufige Trinkglasformen des 15. und beginnenden 16. Jahrhunderts wie optisch
amtliche Archäologie tut gut daran, die bestehenden Modelle einer Kooperation, wie sie nun z. B. in Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Westfalen verfolgt werden, weiter zu verbessern und diese guten Erfahrungen
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