hinterließ und dem Selbstverständnis seines Berufsstandes hat dazu geführt, dass er in der rechtsgeschichtlichen Literatur bestenfalls am Rande erwähnt wird. In der Literatur hingegen finden Tagebücher
in das Umfeld ein. Das ist insofern lobenswert, da sie das Spektrum grundlegender Arbeiten zu Rechtsgeschichte, Morphologie, Entstehung und Verbreitung der Burgen (gerade der castra des Früh- und Hochmi
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