Verwaltungsgericht Stuttgart beschäftigte sich im August 2016 mit der Thematik des sogenannten »Sondengehens« im Rahmen eines Verfahrens (Az.: 13 K 935/15). Der Kläger begehrte die Einsichtnahme in das [...] Rechtslage dem Kläger zu erkennen gegeben, dass das vom Kläger vorgetragene Hobby-Interesse am »Sondengehen« keine Einsichtnahme in das Denkmalbuch rechtfertigt. Seine Klage, so das Gericht, habe keine Aussicht [...] g) vorliegt, war nicht Gegenstand des Verfahrens.« Die Sach- und Rechtslage zum sogenannten »Sondengehen« stellt sich wie folgt dar: Nach § 2 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) sind Kulturdenkmale
suchen, stetig ab. »Mittlerweile sind es nur noch eine Hand voll. Umso erfreulicher ist es, wenn Sondengehende auch die nichtmetallischen Fundkategorien wie Keramikscherben oder Steingeräte berücksichtigen
Instrument zur gezielten »Schatzsuche«? Allerdings trifft das auch für die Planungen von Sondengehern und Raubgräbern zu … „Der Vorwurf ist: Wir machen das zu öffentlich“, bekannte Irlinger, gab aber
Kooperation einladen Der ablehnende Umgang vieler Fachbehörden mit dem immer beliebter werdenden Sondengehen hat sich nicht bewährt, der Weg des Ignorierens und reinen Verbietens ist nicht praktikabel und
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