Die althergebrachte Meinung, das Voralpengebiet sei archäologisch unergiebig und weitgehend frei von archäologischen Denkmälern, ist seit langem überholt. Dies zeigen die zahlreichen, kulturgeschichtlich herausragenden archäologische Fundstellen der beiden Kantone Ob- und Nidwalden, die eine Besiedlung seit dem Ende der Eiszeit belegen. Und spätestens seit der Entdeckung der jungsteinzeitlichen Seeufersiedlung von Kehrsiten 2003 oder der spätmittelalterlich-neuzeitlichen Alpsiedlungen auf Melchsee Frutt 1997 dürfte allgemein anerkannt sein, dass sich der Mensch zu jeder Zeit in allen Landschaften aufhielt, die ihm eine Lebensbasis boten.
Täglich verschwinden bei Bauarbeiten, beim Abbruch von alten Gebäuden oder beim Aushub von Baugruben unerkannt archäologische Zeugnisse der Kulturgeschichte. An diesem Punkt wird die Beratung durch den Kanton Luzern einsetzen. Es gilt, Ob- und Nidwalden bei der Erstellung professioneller Fundstelleninventare zu unterstützen, in Nidwalden Grabungsschutzinventar genannt. Diese Inventare umfassen Zonen, in denen Fundstellen bekannt sind oder vermutet werden. Sie ermöglichen eine effiziente archäologische Beurteilung von Baugesuchen. Ein Fundstelleninventar trägt dazu bei, frühzeitig archäologische Maßnahmen definieren und konfliktfrei umsetzen zu können.
Darüber hinaus bezweckt die Vereinbarung die Beratung bei aktuellen, die Archäologie betreffenden Fragen, z.B. bei unerwarteten archäologischen Entdeckungen, bei der Planung und fachlichen Begleitung von Ausgrabungsprojekten oder bei laufenden Raumplanungsverfahren, wobei keine aktiven Ausgrabungstätigkeiten durch die Kantonsarchäologie Luzern vorgesehen sind. Ausgrabungen werden weiterhin durch private Archäologiebüros erfolgen.
Als Ziel für die nähere Zukunft verfolgt die nun vereinbarte Kooperation die Ausarbeitung eines Konzeptes für eine dauerhafte, fachlich adäquate Betreuung der archäologischen Belange in Ob- und Nidwalden.