die gemeinsame Katalogplattform B3Kat liegt darin, dass die Daten, die nach unterschiedlichen Konventionen in die einzelnen Datenbanken aufgenommen wurden, miteinander abgeglichen werden müssen, dass konkret
zerstören dadurch wichtige Fundkontexte. Im Jahr 2007 hat sich Deutschland mit dem Beitritt zur UNESCO-Konvention von 1970 über »Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und
wird. Mit ihren Neuerungen setzt die Gesetzesnovelle wesentliche Elemente der europäischen Konvention von Malta in das Landesrecht von NRW um und erfüllt langjährige Forderungen der Fachwelt. In
Verpflichtung zur Umsetzung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes (Konvention von Valetta) nach. Ein weiterer gewichtiger Grund für die Einführung war schlicht finanzieller