Die Verteidigung versuchte zwar die Echtheit der Scheibe in Frage zu stellen, um so den Vorwurf der Hehlerei abzuwenden, doch folgte das Gericht den zahlreichen Aussagen von Wissenschaftlern, die sowohl die Echtheit der Scheibe, wie auch deren Fundort bestätigten.
Nach Aussage des Vorsitzenden Richters Torsten Gester bestehen weder Zweifel an der Schuld der Angeklagten noch an der Echtheit der Scheibe. Und somit bleibt es bei den Bewährungsstrafen von einem Jahr für Hildegard Burri-Bayer und von sechs Monaten für Reinhold Stieber.