Das im Jahr 822 gegründete Benediktinerkloster gehörte zum geistigen und religiösen Zentrum des Frankenreichs. Außerdem haben Deutschland, Dänemark und die Niederlande die Erweiterung des grenzüberschreitenden Weltnaturerbes Wattenmeer beantragt. Nominiert sind das dänische Wattenmeer-Naturschutzgebiet und Offshore-Bereiche des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer.
Das UNESCO-Welterbekomitee entscheidet jährlich über die Aufnahme von neuen Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste und über Erweiterungsanträge. Es prüft auch, ob Welterbestätten in ihrem Bestand gefährdet sind. Auf der "Liste des gefährdeten Welterbes" stehen derzeit 44 Welterbestätten, unter anderem das Grabmal von Askia in Mali, das Barrier Riff in Belize und der Nationalpark Everglades in den USA. Dem Welterbekomitee gehören 21 Staaten aus allen Kontinenten an, darunter seit 2011 auch Deutschland.
Die UNESCO hat das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt 1972 verabschiedet. Inzwischen haben es 191 Staaten unterzeichnet. Es ist das international bedeutendste Instrument, das von der Völkergemeinschaft zum Schutz des Kultur- und Naturerbes beschlossen wurde. Kriterien für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe sind unter anderem der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte und ein Managementplan, der die Erhaltung für zukünftige Generationen sicherstellt. Auf der Liste des UNESCO-Welterbes stehen aktuell 981 Kultur- und Naturerbestätten in 160 Ländern. Deutschland verzeichnet bislang 38 Welterbestätten.