Der Wunsch, die Genehmigung von Feldbegehungen stärker mit einer wissenschaftlichen Herangehensweise zu verknüpfen und die in den letzten Jahren stark gestiegenen Zahl von Anträgen machte laut HMWK eine neue Richtlinie erforderlich. Unter anderem wird zukünftig vom Antragsteller ein guter Kenntnisstand der archäologischen Bergung, Sicherung, vor allem aber der Dokumentation von archäologischen Funden und Befunden gefordert.
Grundsätzlich keine Genehmigungen werden für Nachforschungen in Waldgebieten ausgeprochen, da archäologische Denkmäler in Waldböden relativ sicher lagern und der Erosion nicht so stark ausgesetzt sind. Für unbewaldete Gebiete können weiterhin Genehmigungen beantragt werden.
Die gesamte Richtlinie kann auf den Seiten der Denkmalpflege in Hessen als PDF (25 KB) heruntergeladen werden.