Die Autorinnen und Autoren legen in der Veröffentlichung dar, dass das kulturelle Erbe in Nord- und Ostsee für die archäologische Forschung in Deutschland und den anderen Anrainerstaaten dieser beiden Gewässer von großer Bedeutung ist. Die kulturgeschichtlichen Spuren unter Wasser seien in Deutschland jedoch viel weniger gut erschlossen, als die an Land. Gleichzeitig sei der wirtschaftliche Nutzungsdruck im Meeresraum sehr hoch und werde künftig weiter steigen.
Zwei Ziele werden deswegen in dem Diskussionspapier formuliert: Erstens sollte Deutschland das kulturelle Erbe in Nord- und Ostsee umfassend und auf demselben hohen wissenschaftlichen Niveau erforschen wie dasjenige an Land. Zweitens sollten in den Teilen von Nord- und Ostsee unter deutscher Verantwortung genauso effektive Schutzmechanismen etabliert werden, wie sie auf dem deutschen Staatsgebiet bereits seit Langem vorhanden sind.
Die Autorinnen und Autoren empfehlen unter anderem folgende Maßnahmen, um das Kulturerbe unter Wasser zu schützen und die Unterwasserarchäologie zu stärken:
Wissenschaft:
Forschung und Ausbildung im vergleichsweise jungen Fach Unterwasserarchäologie sollten ausgebaut und die Forschung der Anrainerstaaten von Nord- und Ostsee vernetzt werden. Zudem empfehlen die Autorinnen und Autoren, eine enge Zusammenarbeit von meereswissenschaftlicher, geologischer und archäologischer Forschung zu etablieren.
Politik und Wirtschaft:
Zusammenarbeit von Wissenschaft und Behörden sollten gestärkt sowie eine intensivere Zusammenarbeit von Wissenschaft und Unternehmen angestrebt werden. Durch Öffentlichkeitsarbeit sollte Wissen über das kulturelle Erbe in Nord- und Ostsee vermittelt werden. Eine wichtige Rolle nehmen hierbei Landesmuseen, Meeres- und Schifffahrtsmuseen, Stadtmuseen oder Geoparks ein.
Recht:
Deutschland sollte das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes von 2001 ratifizieren und eine Fachbehörde mit den entsprechenden Kompetenzen einrichten. Die Konvention von La Valletta sollte in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel konsequenter als bisher umgesetzt werden.
Verwaltung:
In sämtliche Raum- und Fachplanungen sollte archäologische Expertise einbezogen werden. Zudem sollte das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geändert werden, um künftig auch Spuren des Menschen und seiner einstigen Umwelt (zum Beispiel Pflanzenreste) zu berücksichtigen. Für alle Genehmigungsverfahren für die wirtschaftliche Nutzung oder geplante Eingriffe in den marinen Lebensraum sollten archäologische Standards entwickelt und integriert werden.
Diese und weitere Handlungsoptionen zeigt das Diskussionspapier »Spuren unter Wasser ‒ Das kulturelle Erbe in Nord- und Ostsee erforschen und schützen« auf. Die Veröffentlichung ist frei zugänglich unter: www.leopoldina.org/unterwasser.