Illegaler Handel mit Kulturgut gefährdet das kulturelle Erbe der Menschheit

Rote Liste der gefährdeten Kulturgüter Syriens vorgestellt

Während Syrien im Chaos des Bürgerkrieges versinkt und zahllose Menschen auf der Flucht sind, fällt auch das kulturelle Erbe des Landes immer stärker der Zerstörung, Plünderung und Verschleppung anheim. Um wenigstens dem Kulturraub besser entgegenzuwirken, wurde am Dienstag eine Liste vorgestellt, die Zollfahndern bei der Identifizierung solchen Raubgutes helfen und Sammler vor dem illegalen Erwerb dieser Objekte warnen soll.

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Die Berichte über weitreichende Zerstörungen und Plünderungen des Kulturerbes Syriens als Folge des bewaffneten Konflikts, der gegenwärtig das Land erschüttert, haben den Internationalen Museumsrat (International Council of Museums, ICOM) veranlasst, eine Rote Notfall-Liste der gefährdeten Kulturgüter Syriens herauszugeben. Am Dienstag, dem 17.06.2014 wurde diese von Vertretern der ICOM Deutschland (Deutsches Nationalkomitee des ICOM), der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und des Deutschen Archäologischen Instituts (DAI) im Archäologischen Zentrum der Staatlichen Museen zu Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt.

ICOM sieht das Vorgehen gegen den illegalen Kulturguthandel als eine seiner Kernaufgaben an und veröffentlicht für die Krisen- und Konfliktregionen dieser Welt Rote Listen des gefährdeten kulturellen Erbes (Red Lists Database). In diesen Listen sind Beispiele von Objekttypen und -kategorien zusammengestellt, die in Gefahr stehen, illegal gehandelt zu werden. Damit soll Strafverfolgungs- und Zollbehörden die Identifizierung von Objekten erleichtert werden, die durch nationale oder internationale Gesetze sowie bilaterale Vereinbarungen geschützt sind. Die Listen richten sich aber auch an die Öffentlichkeit und sollen davor warnen, Objekte der aufgeführten Typen und Kategorien nicht zu erwerben, ohne vorher die Herkunft und die gesetzlichen Unterlagen geprüft zu haben. Für syrisches Kulturgut besteht seit Ende 2013 ein Handels- sowie Ein-und Ausfuhrverbot in der EU.

Die Rote Notfall-Liste der gefährdeten Kulturgüter Syriens wurde in Zusammenarbeit mit einem internationalen Expertenteam und mit finanzieller Unterstützung des U.S. Department of State’s Bureau of Educational and Cultural Affairs erstellt. Bereits im November 2013 hat das DAI in Kooperation mit dem Museum für Islamische Kunst Berlin begonnen, seine umfangreichen Datensammlungen zur Archäologie Syriens im Rahmen des Projekts  »Erstellung digitaler Kulturgüterregister für Syrien / Syrian Heritage Archive Project« digital zu erschließen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die zukünftige Datennutzung und ihre sinnvolle Zusammenführung in größeren Datenbankprojekten sowie die darauf basierenden Auswertungen zum Stand des Kulturerbes in Syrien, insbesondere auch für die Kartierungen der kriegsbedingten Schäden.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters begrüßte die Präsentation der »Roten Liste«: »Der Kulturgut-Schutz ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Besonders in Krisensituationen und bewaffneten Konflikten, wie beispielsweise in Syrien, aber auch in anderen Regionen der Welt, werden Museen und archäologische Grabungsstätten geplündert und Kulturgüter illegal ins Ausland gebracht. Dabei geht es nicht nur um den Schutz des Kulturguts, das für diese Staaten von nationaler Bedeutung ist, sondern auch um den Schutz des kulturellen Erbes der Menschheit.«

Grütters betonte weiter: »Deutschland steht zu seiner völkerrechtlichen Verantwortung, gegen den illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen. Ich werde Anfang 2015 den Entwurf eines neuen Gesetzes zum Kulturgutschutz vorlegen – so, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Das Ziel ist, sowohl illegal ausgeführtes Kulturgut anderer Staaten konsequenter als bisher an diese zurückzugeben als auch deutsches Kulturgut besser vor Abwanderung ins Ausland zu schützen.«

Einen Überblick über die derzeitigen Regelungen und den notwendigen gesetzlichen Änderungsbedarf liefert der Bericht der Bundesregierung zum Kulturgutschutz.