Neue Leihgaben werten Jenaer Antikensammlung auf - doch woher stammen die Objekte?
In der Pressemeldung der Uni Jena (siehe auch unsere Meldung vom 02.08.2013) wird die »Schweizer Nereus-Stiftung« als Leihgeber genannt. Die Nereus-Stiftung hat keine öffentliche Postadresse, keine Website und ist auch im öffentlich einsehbaren eidgenössischen Stiftungsverzeichnis nicht verzeichnet, in dem alle unter Schweizer Bundesaufsicht stehenden klassischen Stiftungen seit 1.6.2006 eingetragen sind. Kurz: sie ist für Außenstehende nicht erreichbar. Somit bleibt die ursprüngliche Provenienz der antiken Objekte vorerst im Unklaren.
Die Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF) wollte der Sache auf den Grund gehen und fragte in Jena nach. Die Vertreter der DGUF wollten insbesondere erfahren, inwiefern die Legalität der Objekte sichergestellt sei. Sie erhielten folgende Auskunft: »Bei der Nereus-Stiftung handelt es sich um eine private Stiftung mit Sitz in der Schweiz. Die Objekte stammen aus einer seit den 1970er Jahren zusammengetragenen Privatsammlung«.
Eine erneute, spezifische Rückfrage ließ die Antikensammlung nach Angaben der DGUF über mehrere Wochen hinweg unbeantwortet. Daher wandten sich die Verbandsvertreter an den Rektor der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Prof. Dr. Klaus Dicke, der keine Zweifel an der legalen Herkunft der Objekte hat: »Nach meinen Recherchen ergibt sich keinerlei Anhaltspunkt, an der Rechtmäßigkeit der Eigentümerstellung der Nereus-Stiftung zu zweifeln. Sollten Sie Zweifel begründende Informationen haben, bitte ich Sie um Kontaktaufnahme mit der Stiftung selbst.«
Die Stellungnahmen der Uni Jena sind in der heutigen Zeit, in der das Problem illegalen Kulturguthandels stärker denn je die Beziehungen zwischen Staaten beeinflusst (man denke an die Rückgabeforderungen von ägyptischer und türkischer Seite an deutsche Museen und den angedrohten Entzug von Ausgrabungsgenehmigungen), nur schwer verständlich. Wenn, wie in diesem Fall geschehen, von einem Archäologenverband wie der DGUF die legale Herkunft der Objekte in Frage gestellt wird, sollte man annehmen, dass den Zuständigen daran gelegen ist, einen solchen Verdacht schnellstmöglich auszuräumen. Der lapidare Hinweis, man möge sich an eine Stiftung wenden, die de facto nicht erreichbar ist, ist da wenig hilfreich.
Zwischenzeitlich hat die Universität Jena eine Stellungnahme abgegeben siehe unten, Kommentar von Axel Burchardt (24.10.2013, 10:56).