eBay Auktionen mit archäologischen Objekten: Neue Regeln sollen Klarheit schaffen

Nachweispflicht für Händler

Seit dem 1. Juli 2008 gelten bei eBay neue Regeln für den Handel mit archäologischen Objekten. Verkäufer, die archäologische Funde bzw. antike Objekte z.B. aus Sammlungen etc. versteigern wollen, müssen deren legale Herkunft nachweisen.

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Nachdem sich in den letzten Jahren die Fälle häuften, in denen archäologische Funde aus Raubgrabungen oder illegal aus anderen Ländern eingeführte Antiken auf der Auktionsplattform eBay zum Verkauf angeboten wurden, hat das Unternehmen jetzt reagiert. In seinen »Grundsätzen für Verkäufer« stellt eBay nun endlich klar, dass nur archäologische Objekte mit einwandfreiem Herkunftsnachweis in Auktionen angeboten werden dürfen.

Im »Grundsatz zu archäologischen Funden« heißt es jetzt:

Es ist verboten, archäologische Funde anzubieten. Nur unter Beachtung der folgenden Voraussetzungen dürfen archäologische Funde angeboten werden:

  • Der Anbieter verfügt über Dokumente (Pedigrees) für das angebotene Objekt, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf archäologische Funde belegen.
  • Die Dokumente müssen im Angebot abgebildet und gut leserlich sein.

Unter diese Regelung fallen Altertümer wie Münzen, Waffen, Keramik und Schmuck etc., aber auch Fossilien und Mineralien. Auf der Internetseite ist auch beschrieben, wie der geforderte Herkunftsnachweis erbracht werden kann und wohin man sich wenden muss, um die nötigen Papiere zu erhalten. Weitere Informationen bietet auch die eBay-Profilseite des Verbandes der Landesarchäologen.

3... 2... 1... meins?

In Deutschland müssen archäologische Funde den zuständigen Denkmalschutzbehörden gemeldet werden. Je nach Bundesland gehen die Funde automatisch in den Besitz des Landes über. In manchen Bundesländern erhalten die Finder dafür eine Entschädigung. Der Handel mit archäologischem Fundgut ohne entsprechenden Nachweis kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Ausfuhr von Kulturgütern bedarf in den meisten (in allen?) Ländern der Welt einer entsprechenden Genehmigung. Der Verkauf solcher Objekte ohne Nachweis einer genehmigten Ausfuhr verstößt gegen das UNESCO-Abkommen zum Schutz von Kulturgut. Von den Anlieger-Staaten des Mittelmeeres und den Staaten Osteuropas wird der illegale Export von Antiken besonders streng geahndet.

Trotzdem wurden immer wieder archäologische Funde bei eBay angeboten. Tatsächlich konnte man zu einem beliebigen Zeitpunkt einen einschlägigen Begriff in das eBay-Suchfeld eingeben und sicher sein, dass man Auktionen mit relativ frisch aus dem Boden geholten Funde oder antiken Objekten ohne weiteren Herkunftsnachweis fand. Mit der Inkraftsetzung der neuen Grundsätze macht eBay einen lange überfälligen Schritt. Ob damit eine spürbare Reduzierung des Ausverkaufs von Kulturgütern erreicht werden kann, muss die Zukunft noch zeigen.