Die Flüchtlinge und das Verursacherprinzip in Niedersachsen

Verband der Landesarchäologen kritisiert geplante Außerkraftsetzung des Verursacherprinzips in Niedersachsen

In einem Brief an den Ministerpräsidenten von Niedersachsen, Stephan Weil, hat sich der Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland (VLA) gegen den Entwurf der Fraktionen von SPD und Grünen für ein Niedersächsisches Flüchtlingsunterbringungserleichterungsgesetzes (NFUEG) ausgesprochen.

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Keine Zeit für Ausgrabungen
Keine Zeit für Ausgrabungen: Für die vielen Flüchtlinge, die derzeit aus den Kriesengebieten nach Deutschland kommen, müssen schnellstmöglich Unterkünfte errichtet werden. In Niedersachsen soll deshalb auch das im Denkmalschutzgesetz verankerte Verursacherprinzip aufgehoben werden. Doch wenn beim Bau archäologische Denkmale undokumentiert weggebaggert werden, sind sie unwiederbringlich verloren.

Der Vorsitzende des VLA, Prof. Dr. Michael Rind, äußerte grundsätzliches Verständnis für die Bemühungen der Bundesländer, die Unterkunftsfrage für Flüchtlinge möglichst schnell und effektiv zu lösen. Er übte aber grundsätzliche Kritik an der in § 5 des Gesetzes geplanten Regelung, das Verursacherprinzip langfristig (bis 2019) außer Kraft zu setzen und damit die undokumentierte Zerstörung von archäologischen Denkmalen zu legitimieren.

Rind verwies auf die falsche Signalsetzung, die gerade in Bezug auf die Herkunftsländer der Flüchtlinge von einem solchen Gesetz in der Frage einer Legalisierung der Zerstörung von archäologischen Kulturdenkmälern in Deutschland ausgehe und forderte zunächst die Ausschöpfung anderer Steuerungsinstrumente wie verkürzte Fristsetzungen u. ä. Weiterhin sei es vielfach möglich, auf möglichen Denkmalflächen »archäologieschonende« Bauweisen ohne tiefgründige Bodeneingriffe zu fördern, z. B. Aufbringung von Fundamentplatten ohne Unterkellerung oder konservatorische Überdeckung archäologisch relevanten Baugrundes vor der Bebauung.

Rind machte ebenso deutlich, dass gerade die archäologischen Untersuchungen die Geschichte und Kultur des Gastlandes Deutschlands auf sehr eindringliche und direkte Weise vermitteln und Gemeinsamkeiten des historischen Erbes aufzeigen können. Er verwies auf die Chance, archäologische Ausgrabungen zu nutzen, Mitarbeiter mit Migrationshintergrund zu beschäftigen, sie hier unmittelbar an die Geschichte heranzuführen und somit in hohem Maß identitätsstiftend und integrierend zu wirken.

 

Info

§ 6 Abs. 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes:

Soll ein Kulturdenkmal ganz oder teilweise zerstört werden, so ist der Veranlasser der Zerstörung im Rahmen des Zumutbaren zur fachgerechten Untersuchung, Bergung und Dokumentation des Kulturdenkmals verpflichtet. [...]

NFUEG-Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Grünen vom 12. Oktober 2015:

§ 6 Abs. 3 des Niedersächsisches Denkmalschutzgesetzes [...] gilt nicht, soweit durch seine Anwendung die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften verzögert werden könnte.

 

Nachtrag

Das Gesetz wurde trotz der Proteste des Verbandes der Landesarchäologen und der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF) am 11.11.2015 im Eilverfahren verabschiedet. Nähere Informationen dazu sind auf der Internetseite der DGUF zu finden.