Landesdenkmalpflege ist von heute an im Regierungspräsidium Stuttgart gebündelt

Mit über 500 Beschäftigten größte Abteilung des Regierungspräsidiums

Grundlage der Bündelung ist das am Dienstag in Kraft getretene neue Denkmalschutzgesetz. Regierungspräsident Johannes Schmalzl: »Mit der Zusammenfassung der Landesdenkmalpflege in einem Vor-Ort-Präsidium wird die fachliche Denkmalpflege gestärkt und wieder als Einheit nach innen und außen wahrgenommen«

Am 16.12.2014 ist in Baden-Württemberg das neue Denkmalschutzgesetz in Kraft getreten. Es ist die Grundlage für die organisatorische Stärkung der Denkmalpflege, die damit ab sofort unter dem Dach des Regierungspräsidiums Stuttgart gebündelt ist. Regierungspräsident Johannes Schmalzl freut sich, dass die Änderung des Denkmalschutzgesetzes am 26. November 2014 vom Landtag einstimmig beschlossen wurde. »Die breite politische Zustimmung durch den Landtag ist eine große Bestätigung für die Entscheidung, die erneute strukturelle Änderung der Landesdenkmalpflege durchzuführen.« Aus dem Landesamt für Denkmalpflege und den bisherigen Denkmalpflege-Referaten in den Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe und Tübingen wird nun eine gebündelte Zuständigkeit im Vor-Ort-Präsidium in Stuttgart. Der Regierungspräsident kündigte an: »Es wird auch zukünftig jeweils einen konkreten, regional zuständigen  Ansprechpartner für den jeweiligen denkmalpflegerischen Belang geben. Gleiches gilt für einen einheitlichen Ansprechpartner für die ehrenamtliche Denkmalpflege.«

»Mit dieser Neustrukturierung wird die fachliche Denkmalpflege wieder als Einheit nach innen und außen wahrgenommen. Gleichzeitig ist die neue Binnenstruktur im Hinblick auf ein besseres Personalmanagement und eine Stärkung von Fachkompetenzen optimiert«, so Schmalzl. Im Einzelnen bedeutet dies die Vereinheitlichung der Arbeit durch einheitlich und wirksam umgesetzte Standards, einen flexiblen Einsatz von Technik und Personal über Regierungsbezirke hinweg, eine Vernetzung des Denkmalwissens durch Bündelung von Fachgebieten und viele Vorteile für Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Partner durch nur noch einen Ansprechpartner bei fachlichen Fragen, ergänzte Prof. Dr. Claus Wolf, Präsident des Landesamts für Denkmalpflege.

»Die Neuorganisation der Denkmalpflege bedeutet kein Zurück zum früheren Landesdenkmalamt«, betonte Schmalzl noch. Denn das Regierungspräsidium als Bündelungsbehörde mit allen Fachverwaltungen unter einem Dach und Entscheidungen aus einer Hand bleibt erhalten. Am Dienstag hieß der Behördenchef rund 180 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bislang in den Denkmalpflege-Fachreferaten der anderen baden-württembergischen Regierungspräsidien gearbeitet hatten, im Stuttgarter Regierungspräsidium willkommen. Das neue Landesamt für Denkmalpflege ist nun mit mehr als 500 Beschäftigten die größte Abteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart.

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