Denkmalpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgeschrieben

Auch in diesem Jahr hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern den "Friedrich-Lisch-Denkmalpreis" und den "Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche" ausgeschrieben.

Bis zum 31. Mai 2012 können die mit einer Begründung versehenen Auszeichnungsvorschläge beim Ministerium eingereicht werden. Der mit mit 4.000 EUR dotierte Friedrich-Lisch-Denkmalpreis kann vergeben werden für:

  • vorbildliche Leistungen zur Rettung und zur Erhaltung von Bau- und Kunstdenkmalen oder von archäologischen Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern,
  • die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit,
  • hervorragende wissenschaftliche Leistungen zur Theorie und Praxis der Denkmalpflege,
  • die Nutzung traditioneller oder innovativer Handwerkstechniken oder
  • langjähriges herausragendes Wirken auf dem Gebiet der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder der archäologischen Denkmalpflege.

Engagierte Kinder und Jugendliche sollen mit dem Preis "Denk mal!" ausgezeichnet werden. Sie werden geehrt für:

  • vorbildliche Initiativen von Kindern und Jugendlichen zur Rettung und zur Erhaltung von Boden-, Bau- und Kunstdenkmalen in Mecklenburg-Vorpommern oder die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit,
  • vorbildliche Initiativen für Kinder und Jugendliche zur Vermittlung des Verständnisses und der Einsicht für die Notwendigkeit der Bewahrung des kulturellen Erbes und die Einbindung der Kinder und Jugendlichen in die Rettung und den Erhalt von Boden-, Bau- und Kunstdenkmalen in Mecklenburg-Vorpommern.

Der Kinder- und Jugendpreis ist mit 700 EUR dotiert.

Die Bewertung der eingehenden Bewerbungen oder Vorschläge erfolgt durch eine Fachkommission. Die Preisverleihung wird am 9. September 2012 anlässlich des Tages des offenen Denkmals erfolgen. Vorschlagsberechtigt sind Vereine, Verbände, Institutionen, staatliche und kommunale Verwaltungen sowie Einzelpersonen. Eigenbewerbungen sind unzulässig.

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