Doch entgegen europäischer Standards zahlen die Verursacher in NRW faktisch nur einen Teil der Grabungskosten – der Rest geht zu Lasten der Steuerzahler. Zudem sind in NRW offenbar nicht alle vor dem Gesetz
anderen Bundesländern belaufen sich die Nachsorgekosten von Ausgrabungen auf etwa 40-60% der reinen Grabungskosten. Da die Landesarchäologen die Einnahmen aus dem Verursacherprinzip mit etwa 40 Millionen Euro
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