Manchmal reduzieren sich die heftigsten Debatten in der Gesetzgebung auf einen einzigen Symbol-Paragrafen: Im Konflikt um den Schwangerschaftsabbruch war es Paragraf 218, im Kampf um Arbeitnehmerrechte Paragraf 116. Im Streit um das Urheberrecht ist die Nummer 52a offenbar so konfliktträchtig, dass es sie sogar schon als Internet-Adresse gibt: Unter www.52a.de machen deutsche Verleger seit Wochen Front gegen das neue Regelwerk. "Durch einen solchen Paragrafen werden Autoren und Verleger enteignet", heißt es da unmissverständlich. Deutschland schicke sich an, seinen Bibliotheken "Plünderungsrechte" zuzugestehen, die es sonst nirgendwo gebe. Die Bibliotheken ihrerseits halten heftig dagegen. Ohne den Paragrafen 52a würden Forschung und Lehre leiden, Wissenschaft und Unterricht sich "wesentlich verschlechtern".