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Deutsche Königspfalzen digital – Westfalen

Deutsche Königspfalzen digital bietet in konzentrierter und interaktiver Form eine Einführung in das Thema „Pfalzen in Westfalen“.
Auf der Basis des im Gesamtprojekterarbeiteten Handbuchs der Deutschen Königspfalzen 6.3: Westfalen zeigt die interaktive Karte alle Orte königlicher Aufenthalte in Westfalen, die nach Grundlage und Typus der königlichen Herrschaft vor Ort klassifiziert werden. Kurzinformationen zu jedem Ort erlauben einen ersten Überblick über die Häufigkeit und die jeweiligen Örtlichkeiten der einzelnen Herrscheraufenthalte. Die Karte bietet über zuschaltbare Layer die Topographie und die Verkehrswege zu Lande und zu Wasser, die wichtige Referenzpunkte für das Itinerar der Herrscher waren.
Über die einzelnen Pfalzorte in Westfalen informieren ausführliche Texte, die neben weiteren Karten und Plänen zum Ort selber einen Überblick zu den archäologischen Ergebnissen wie zur historischen Bedeutung des Ortes für das mittelalterliche Königtum allgemein bieten. Eine besondere Servicefunktion ist die Verlinkung aller Belegstellen für den jeweiligen Aufenthalt zu den entsprechenden Quelleneditionen (Regesta Imperii digital und MGH digital), sodass die Grundlagen für weitere Forschungen gelegt werden.
Eine kurze Einführung in die Pfalzenforschung mit einem Ausblick in die anderen Regionen im Deutschen Reich ergänzt das Angebot.

 

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Pfalzenforschung – Was ist das eigentlich?

Im Mittelalter verfügten die Könige und Kaiser des ostfränkisch-deutschen bzw. des mittelalterlichen deutschen Reiches über keine feste Residenz, sondern übten ihre Herrschaft an verschiedenen Orten des Reiches aus. Diese Aufenthaltsorte waren dabei teilweise Bestandteil des Krongutes, unterlagen häufig aber auch der Kontrolle anderer Herrschaftsträger (insbesondere Bischöfen und Äbten). Wie der ausführliche Titel des Repertoriums zeigt (Repertorium der Pfalzen, Königshöfe und übrigen Aufenthaltsorte der Könige im deutschen Reich des Mittelalters), werden die Orte königlicher Herrschaftsausübung auch begrifflich unterschieden. Mit dem Terminus „Königspfalz“ bezeichnet die Forschung ausschließlich in königlichem Besitz befindliche Anlagen mit vergleichbarer baulicher Ausstattung. Im Unterschied zu den sogenannten Königshöfen (lat. curia), die ebenfalls zum Reichsgut gehörten, muss eine Königspfalz aber auch als solche in den Quellen gekennzeichnet, also als palatium regis bzw. aula oder domus regia benannt sein. Der Unterschied zwischen Königshof und Königspfalz dürfte vermutlich eine übergeordnete politische Funktion gewesen sein. Die genauen Unterscheidungskriterien sind allerdings bis heute nicht gänzlich geklärt. Diese Aufenthaltsorte werden im Repertorium nach Schema A bearbeitet. Aufenthalte bzw. Gastungen bei anderen Herrschaftsträgern, Bischöfen oder in Klöstern und Stiften, in deren Zuge ebenfalls Herrschaft ausgeübt wird (etwa durch die Ausstellung von Urkunden am Ort), werden unter den „übrigen Aufenthaltsorten“ subsummiert. Diese Orte werden nach Schema B bearbeitet. Dem Phänomen des „Reisekönigtums“, des steten Herrscherumzuges im „Reich ohne Hauptstadt“ (Wilhelm Berges), ist auch eine spezielle Form des wissenschaftlichen Zugriffs geschuldet, denn es stehen in diesem Fall nicht Personen oder Epochen im Zentrum des Interesses, sondern die Behandlung des einzelnen Ortes – eine vor allem der Landesgeschichte vertraute Thematik. Im „Repertorium der deutschen Königspfalzen“ werden also die Stätten behandelt, die der Monarch zum Zweck der Herrschaftsausübung besucht hat. Dadurch wird zum einen eine Vergleichbarkeit der Orte untereinander ermöglicht, zum zweiten lassen sich durch die Herauslösung aus dem geschichtlich-chronologischen Kontext und die Einordnung in einen räumlichen Zusammenhang neue Perspektiven eröffnen. So zeigen sich etwa spezielle Gewohnheiten einzelner Herrscher, aber auch durch die Jahreszeiten oder das Kirchenjahr beeinflusste Aufenthaltsmuster. Nicht immer waren politische Motive ausschlaggebend für die Gestaltung des königlichen Reiseweges, wenn sie auch überwiegend das Itinerar bestimmt zu haben scheinen. Im Repertorium werden jedoch nicht nur Königspfalzen im engeren Sinne bearbeitet – für Westfalen waren das eigentlich nur Dortmund und Paderborn –, sondern auch Königshöfe (wie z.B. Rösebeck bei Warburg) oder Klöster und Bischofspfalzen (etwa Corvey oder Minden), in denen der mittelalterliche Herrscher Aufenthalt genommen hat. Der Begriff „Königspfalzen“ erklärt sich dadurch, dass die ostfränkisch/deutschen Herrscher stets als König, nicht immer aber als Kaiser tituliert werden können. Zudem rechtfertigen sie ihre Herrschaft im Bereich nördlich der Alpen über das Königtum, nicht über den Kaisertitel (Caspar Ehlers).