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Erwerb von Artefakten im Rahmen einer Erbschaft


Autor Nachricht
Verfasst am: 01. 12. 2011 [11:35]
Viarius
Novize
Dabei seit: 01.12.2011
Beiträge: 1
"Irminfried" schrieb:

"ahnungsloser" schrieb:

Hallo Irminfried,

PS:
Was hältst Du hiervon?
Thüringen in den Grenzen von 531 (nach der Schlacht an der Unstrut)!03-icon_lol.gif




Nichts...Den unhaltbaren Zustand haben wir doch heute...

Was bist Du doch für ein hinterlistiger Franke, oder gar Sachse!!!! 11-tongue2.gif11-tongue2.gif11-tongue2.gif


Hierzu fällt mir eine ziemlich alte Geschichte ein.
Bevor das Gelände von Pompeji konsequent denkmalgeschützt und archäologisch erschlossen war, gab es bereits zahlreiche private Ausgräber. Funde wurden über Adelshäuser in ganz Europa verteilt und die wilden Ausgrabungen von Pompeji waren *das* Hauptmotiv für eine Italienreise prominentester deutscher Dichter, Denker und Komponisten. Nun könnte eigentlich jeder Antiquitätenhändler mit amtlichem Nachlass-Auftrag auf eine private römische Sammlung in Franken oder Sachsen stoßen, wenn er ein altes Schlösschen ausräumen soll. Das passiert auch hin und wieder! Was dann??
Verfasst am: 01. 12. 2011 [17:08]
Heydenarchaeologie
Experte
Dabei seit: 29.03.2011
Beiträge: 170
Hm, zumindest spricht sich das Gesetz für den Antiquitätenhändler aus... Ich persönlich habe es mir früher immer schön geredet, dass Ausgrabungen offiziell durch Verkäufe weniger wichtigerer Artefakte finanziert wurden, was ja oft auch der Fall ist, was mich allerdings auch zum Erstehen solcher hinreißen ließ... 15-unsure.gif



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