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Ringwallanlage
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Verfasst am: 24. 10. 2011 [14:21]
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Carnyx
Routinier
Dabei seit: 26.06.2010
Beiträge: 88
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Mal was zur Klarstellung: Das niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege ist wie jede andere denkmalpflegerische Institution in Deutschland dazu da, Denkmäler (auch sog. "Bodendenkmäler" |
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Verfasst am: 24. 10. 2011 [18:38]
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a.brunn
Dabei seit: 27.07.2000
Beiträge: 357
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Hallo Ems,
Was hat das Amt denn geantwortet?
Wenn überhaupt, dann beim Landesamt. Aber mach Dir da keine großen Hoffnungen. Es ist keineswegs so, dass jeder der meint, etwas entdeckt zu haben und Lust zum Buddeln hat, eine Grabungsgenehmigung bekommt, und das aus gutem Grund. Eine Ausgrabung besteht nicht darin, einfach mal ein Loch zu machen und Sachen aus dem Boden zu reißen. Jede Ausgrabung bedeutet Zerstörung. Deshalb wird bei einer archäologischen Ausgrabung alles peinlich genau dokumentiert, denn nach der Ausgrabung ist es weg und ohne Dokumentation hat man das gleiche Ergebnis, als würde man einfach alles in die Luft sprengen.
Das ist ja alles schön und gut, aber wahrscheinlich bist Du da nicht der einzige. Ich schätze mal, dass diese Zusammenhänge auch dem Landesamt bekannt sind. Auf die Frage, die jetzt wahrscheinlich kommt ("Warum graben die es dann nicht aus?" Wenn Du jetzt selbst anfangen würdest, auf eigene Faust »kleine Löchlein« zu buddeln, zerstörst Du möglicherweise wichtige Zusammenhänge (die Dir nichts sagen, die für die Fachleute aber durchaus wichtige Informationen liefern) und damit machst Du u.U. auch das zunichte, was Du Dir zu finden hoffst: ein Stück Geschichte Deiner Gegend. Also lass es besser sein! Ich lege Dir dringend ans Herz, nicht gleich die Flinte ins Korn zu schmeissen, wenn Du nicht sofort eine Antwort bekommst und statt dessen dran zu bleiben: Ruf doch die Leute von der archäologischen Gruppe Lingen oder die Kreisarchäologin einfach noch mal an und nerv solange, bis sie Dir was näheres zu Deiner Entdeckung sagen. Und: melde Deine Funde (den »komischen Stein«, der jetzt bei Dir im Garten liegt und die Scherben) dem Landesamt und/oder der Kreisarchäologin! Auf eine Fundmeldung sollten sie schon reagieren. Andreas Brunn
www.archaeologie-online.de |
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Verfasst am: 24. 10. 2011 [18:50]
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a.brunn
Dabei seit: 27.07.2000
Beiträge: 357
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Gute Frage. Vielleicht weil jede(r) schon als Kleinkind im Sandkasten ein Loch gebuddelt hat? ![]() Hmm, Doktorspiele sind ja im Kindesalter auch nicht unüblich - trotzdem gibt es nicht annähernd so viele Hobby-Chirurgen wie Hobby-Archäologen ... so ganz kann diese Theorie dann doch nicht stimmen ![]() Andreas Brunn
www.archaeologie-online.de |
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Verfasst am: 25. 10. 2011 [11:42]
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kurti
Koryphäe
Dabei seit: 07.11.2003
Beiträge: 1243
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@Andreas Hmm, Doktorspiele sind ja im Kindesalter auch nicht unüblich - trotzdem gibt es nicht annähernd so viele Hobby-Chirurgen wie Hobby-Archäologen ... so ganz kann diese Theorie dann doch nicht stimmen ....ENDE Da wären wir beim springenden Punkt, der praktischen Ausübung. Rein theoretisch kann jeder einer "Geistes-oder Naturwissenschaft" nachgehen, aber um sie im Sinne einer Berufsausübung oder hobbymäßig zu praktizieren gibt es eben Regeln. Bei der Archäologie sollte man bezüglich "Hobbyarchäologe" ganz besonders zwischen der "Geisteswissenschaft" als solcher und "Feldarchäologie" trennen. Sollte es im gegebenen Fall tatsächlich so sein wie Thule meint, dass jeder "Depp" leicht eine Grabungsgenehmigung bekommt, dann stimmt was mit den Regeln nicht. Nicht immer auf die einprügeln die "Lücken" im Gesetz wahrnehmen, sondern die maßregeln die für die "Lücken" verantwortlich sind. Gruß Kurti [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 25.10.2011 um 12:25.] |
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