22.05.2013 - 11:50:21
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Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Axt/Beil Eisenzeit ?


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Verfasst am: 21. 04. 2012 [10:44]
carovska
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Themenersteller
Dabei seit: 21.04.2012
Beiträge: 9
Hallo !

Bin der neue 05-icon_wink.gif

Ich habe hier etwas wo ich nicht weiß worum es sich handelt. Vieleicht kann mir einer von euch weiterhelfen !?

DANKE
Dateianhang

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Verfasst am: 21. 04. 2012 [15:07]
wak
Amateur
Dabei seit: 23.03.2012
Beiträge: 39
Hallo,

ich will Dir eigentlich gar nicht weiterhelfen! Ein Bild ohne Maßstab. Das abgebildete Objekt unsachgemäß gereinigt (siehe Bild 2), keinerlei Fundumstände, keine Angabe des Fundortes, keine Hinweise zur Meldung an die Fachbehörde/den Grundeigentümer. Dann aber die Überschrift Axt/Beil Eisenzeit, Dir ist aber nicht bekannt um was es sich handelt 13-claphands.gif Ganz sicher ein Zufallsfund!12-angelic.gif

Ganz einfach: "Wer sich hier für Interpretationen zu einem offensichtlich in einer "(dunkel)Grauzone" erworbenen Fund hergibt, dem ist nicht mehr zu helfen!

BITTE


[Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 21.04.2012 um 15:09.]
Verfasst am: 21. 04. 2012 [15:23]
carovska
Beginner
Themenersteller
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Beiträge: 9
"wak" schrieb:

Hallo,

ich will Dir eigentlich gar nicht weiterhelfen! Ein Bild ohne Maßstab. Das abgebildete Objekt unsachgemäß gereinigt (siehe Bild 2), keinerlei Fundumstände, keine Angabe des Fundortes, keine Hinweise zur Meldung an die Fachbehörde/den Grundeigentümer. Dann aber die Überschrift Axt/Beil Eisenzeit, Dir ist aber nicht bekannt um was es sich handelt 13-claphands.gif Ganz sicher ein Zufallsfund!12-angelic.gif

Ganz einfach: "Wer sich hier für Interpretationen zu einem offensichtlich in einer "(dunkel)Grauzone" erworbenen Fund hergibt, dem ist nicht mehr zu helfen!

BITTE



Danke für die aufschlußreiche Antwort. Ich habe das Teil auf einen Acker gefunden! Dort wurden auch schon einige Münzen gefunden. Es soll dort mal eine Slawensiedlung (?) gewesen sein... keine Ahnung... Ich sondel nach Sachen aus dem 2.WK. Daher hab ich von diesen Teil keine Ahnung und es hier reingestellt. Vieleicht hat ja einer Ahnung und kann mir weiterhelfen !? Achso, das Teil ist ca. 23cm lang....
Verfasst am: 21. 04. 2012 [16:46]
wak
Amateur
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Beiträge: 39
"carovska" schrieb:


Danke für die aufschlußreiche Antwort. Ich habe das Teil auf einen Acker gefunden! Dort wurden auch schon einige Münzen gefunden. Es soll dort mal eine Slawensiedlung (?) gewesen sein... keine Ahnung... Ich sondel nach Sachen aus dem 2.WK. Daher hab ich von diesen Teil keine Ahnung und es hier reingestellt. Vieleicht hat ja einer Ahnung und kann mir weiterhelfen !? Achso, das Teil ist ca. 23cm lang....



Frag doch mal bei dem zuständigen Landesamt nach, die sagen Dir bestimmt was es ist. Zur Meldung bist Du ohnehin verpflichtet! Na ja, wenn die Slawen im Spiel sind, dann bewegen wir uns ja recht weit östlich. Dann handelt es sich ja um ein Schatzregalland.

Da Du ganz sicher ein genehmigter Sondler bist, bin ich mal auf die Einschätzung des zuständigen Archäologen gespannt. Die wirst Du uns doch ganz sicher wissen lassen!?

Darf man eigentlich auf bekannten Bodendenkmälern sondeln?

So Leute wie Du sind, nach der Landwirtschaft, die größten Zerstörer von Kulturgut.



Verfasst am: 21. 04. 2012 [17:10]
carovska
Beginner
Themenersteller
Dabei seit: 21.04.2012
Beiträge: 9
"wak" schrieb:

"carovska" schrieb:


Danke für die aufschlußreiche Antwort. Ich habe das Teil auf einen Acker gefunden! Dort wurden auch schon einige Münzen gefunden. Es soll dort mal eine Slawensiedlung (?) gewesen sein... keine Ahnung... Ich sondel nach Sachen aus dem 2.WK. Daher hab ich von diesen Teil keine Ahnung und es hier reingestellt. Vieleicht hat ja einer Ahnung und kann mir weiterhelfen !? Achso, das Teil ist ca. 23cm lang....



Frag doch mal bei dem zuständigen Landesamt nach, die sagen Dir bestimmt was es ist. Zur Meldung bist Du ohnehin verpflichtet! Na ja, wenn die Slawen im Spiel sind, dann bewegen wir uns ja recht weit östlich. Dann handelt es sich ja um ein Schatzregalland.

Da Du ganz sicher ein genehmigter Sondler bist, bin ich mal auf die Einschätzung des zuständigen Archäologen gespannt. Die wirst Du uns doch ganz sicher wissen lassen!?

Darf man eigentlich auf bekannten Bodendenkmälern sondeln?

So Leute wie Du sind, nach der Landwirtschaft, die größten Zerstörer von Kulturgut.






Was ist ein genehmigter Sondler ? Bei uns ist es nicht verboten ! (Brandenburg) Mir ist auch nicht bekannt das der Acker ein Bodendenkmal ist ! (bzw weiß ich es sogar) So nebenbei: Soll man für jedes Stück Metall zum Amt laufen ? Es tut mir ja leid das ich in solchen Sachen kein Experte bin. Aber meine Funde aus dem 2.WK die gefährlich sind melde ich immer brav! Hab schon eine goldene Kundenkarte beim KMRD 05-icon_wink.gif Naja, lange Rede kurzer Sinn... Vieleicht kann mir jemand sagen um was es sich hier handelt !? DANKE
Verfasst am: 21. 04. 2012 [18:06]
wak
Amateur
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Beiträge: 39
schau mal hier.
Verfasst am: 21. 04. 2012 [18:11]
carovska
Beginner
Themenersteller
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Beiträge: 9
"wak" schrieb:

schau mal hier.


ich merke schon das man hier keine antworten bekommen kann... tolles forum... bzw. tolle kommentare. vieleicht gibt es noch mitglieder die nicht irgendeinen mist schreiben sondern mal sagen worum es sich handeln könnte !!!!!!!!????!!!!!!!????
Verfasst am: 21. 04. 2012 [18:40]
wak
Amateur
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Beiträge: 39
"carovska" schrieb:

"wak" schrieb:

schau mal hier.


ich merke schon das man hier keine antworten bekommen kann... tolles forum... bzw. tolle kommentare. vieleicht gibt es noch mitglieder die nicht irgendeinen mist schreiben sondern mal sagen worum es sich handeln könnte !!!!!!!!????!!!!!!!????



Hier kannst Du mal schauen, was verboten ist und was nicht:

§ 10
Nachforschungen
(1) Wer nach Bodendenkmalen zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln suchen,
nach Bodendenkmalen graben oder Bodendenkmale aus einem Gewässer bergen
will, bedarf der Erlaubnis der Denkmalfachbehörde. Dies gilt nicht für Nachfor−
schungen, die von der Denkmalfachbehörde oder unter ihrer Mitwirkung vorge−
nommen oder veranlasst werden.
(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Bodendenkmale oder Quellen für die For−
schung nicht gefährdet werden oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an
der Nachforschung besteht.
§ 11
Funde
(1) Funde sind Sachen, Mehrheiten von Sachen, Teile oder Spuren von Sachen,
von denen anzunehmen ist, dass es sich um Denkmale (§ 2 Abs. 1) handelt. Deren
Entdeckung ist unverzüglich der Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.
(2) Anzeigepflichtig sind der Entdecker, der Verfügungsberechtigte des Grundstücks
sowie der Leiter der Arbeiten, bei denen der Fund entdeckt wurde. Die Anzeige
durch eine dieser Personen befreit die übrigen.
(3) Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf einer Woche nach der Anzeige
in unverändertem Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise vor Gefahren für die
Erhaltung des Fundes zu schützen. Die Denkmalschutzbehörde kann die Frist um
bis zu zwei Monate verlängern, wenn die Bergung und Dokumentation des Fundes
dies erfordert. Besteht an der Bergung und Dokumentation des Fundes aufgrund
seiner Bedeutung ein besonderes öffentliches Interesse, kann die Frist auf Verlan−
gen der Denkmalfachbehörde um einen weiteren Monat verlängert werden. § 7
Abs. 3 bleibt unberührt. Innerhalb der in Satz 2 genannten Frist hat die Denkmal−
schutzbehörde dem Veranlasser die mit der Bergung und Dokumentation verbun−
denen Kosten mitzuteilen.
(4) Die Denkmalfachbehörde ist berechtigt, den Fund zur wissenschaftlichen Bear−
beitung in Besitz zu nehmen.
§ 12
Schatzregal
(1) Bewegliche Denkmale und bewegliche Bodendenkmale, die herrenlos sind oder
die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist,
werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes und sind unverzüglich an die
Denkmalfachbehörde zu übergeben, wenn sie bei archäologischen Untersuchun−
gen, in Grabungsschutzgebieten oder bei unerlaubten Nachforschungen entdeckt
werden oder wenn sie für die wissenschaftliche Forschung von Wert sind.


Ist doch ganz einfach!

Ich habe so Leute wie Dich richtig satt, immer sind die anderen schuld.

Im Normalfall fährt man auch kein Auto, wenn man keinen Führerschein hat!!!!! banghead.gif
Verfasst am: 21. 04. 2012 [19:05]
carovska
Beginner
Themenersteller
Dabei seit: 21.04.2012
Beiträge: 9
"wak" schrieb:

"carovska" schrieb:

"wak" schrieb:

schau mal hier.


ich merke schon das man hier keine antworten bekommen kann... tolles forum... bzw. tolle kommentare. vieleicht gibt es noch mitglieder die nicht irgendeinen mist schreiben sondern mal sagen worum es sich handeln könnte !!!!!!!!????!!!!!!!????



Hier kannst Du mal schauen, was verboten ist und was nicht:

§ 10
Nachforschungen
(1) Wer nach Bodendenkmalen zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln suchen,
nach Bodendenkmalen graben oder Bodendenkmale aus einem Gewässer bergen
will, bedarf der Erlaubnis der Denkmalfachbehörde. Dies gilt nicht für Nachfor−
schungen, die von der Denkmalfachbehörde oder unter ihrer Mitwirkung vorge−
nommen oder veranlasst werden.
(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Bodendenkmale oder Quellen für die For−
schung nicht gefährdet werden oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an
der Nachforschung besteht.
§ 11
Funde
(1) Funde sind Sachen, Mehrheiten von Sachen, Teile oder Spuren von Sachen,
von denen anzunehmen ist, dass es sich um Denkmale (§ 2 Abs. 1) handelt. Deren
Entdeckung ist unverzüglich der Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.
(2) Anzeigepflichtig sind der Entdecker, der Verfügungsberechtigte des Grundstücks
sowie der Leiter der Arbeiten, bei denen der Fund entdeckt wurde. Die Anzeige
durch eine dieser Personen befreit die übrigen.
(3) Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf einer Woche nach der Anzeige
in unverändertem Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise vor Gefahren für die
Erhaltung des Fundes zu schützen. Die Denkmalschutzbehörde kann die Frist um
bis zu zwei Monate verlängern, wenn die Bergung und Dokumentation des Fundes
dies erfordert. Besteht an der Bergung und Dokumentation des Fundes aufgrund
seiner Bedeutung ein besonderes öffentliches Interesse, kann die Frist auf Verlan−
gen der Denkmalfachbehörde um einen weiteren Monat verlängert werden. § 7
Abs. 3 bleibt unberührt. Innerhalb der in Satz 2 genannten Frist hat die Denkmal−
schutzbehörde dem Veranlasser die mit der Bergung und Dokumentation verbun−
denen Kosten mitzuteilen.
(4) Die Denkmalfachbehörde ist berechtigt, den Fund zur wissenschaftlichen Bear−
beitung in Besitz zu nehmen.
§ 12
Schatzregal
(1) Bewegliche Denkmale und bewegliche Bodendenkmale, die herrenlos sind oder
die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist,
werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes und sind unverzüglich an die
Denkmalfachbehörde zu übergeben, wenn sie bei archäologischen Untersuchun−
gen, in Grabungsschutzgebieten oder bei unerlaubten Nachforschungen entdeckt
werden oder wenn sie für die wissenschaftliche Forschung von Wert sind.


Ist doch ganz einfach!

Ich habe so Leute wie Dich richtig satt, immer sind die anderen schuld.

Im Normalfall fährt man auch kein Auto, wenn man keinen Führerschein hat!!!!! banghead.gif


und ich habe nichts verbotenes gemacht. juhu ! Also kann hier keiner helfen bzw hat ahnung ? dumme kommentare bekomme ich auch aus der bild-zeitung
Verfasst am: 21. 04. 2012 [19:10]
wak
Amateur
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Beiträge: 39
Doch hast Du! Das ungenehmigte Suchen ist eine Ordnungswidrigkeit. Hinzu kommt, falls der Fund nicht gemeldet ist, eine Unterschlagung. thumbup.gif

Ich würde die Meldung mal nachholen. 34icon_exclaim.gif


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